Achtung, Vögel!
Die Ente ist tot, zumindest auf den ICAO- und Jeppesen-Karten. Seit 2007 schon ersetzen die ABAs das vielen Piloten altvertraute Symbol. Die mit grünen Strichlinien und Punkten eingerahmten Gebiete mit luftfahrtrelevantem Vorkommen wurden von der Arbeitsgruppe „Luftfahrt und Naturschutz“ unter der Leitung des Bundesamtes für Naturschutz und des DAeC festgelegt und auf gegen Flugzeuge störsensible Großvogelarten beschränkt. Sie sind weitergehendere Hilfen zum umwelt- beziehungsweise vogelschutzgerechten Fliegen als die früheren Kennzeichnungen und ermöglichen gleichzeitig, Vogelschlagrisiken zu minimieren.
Als zusätzlichen Vorteil geben die ABAs in den Luftfahrtkarten nicht nur direkt Aufschluss über ihre genaue Ausdehnung, sondern auch darüber, in welchen Monaten in diesen Gebieten mit besonders hohem Vogelaufkommen zu rechnen ist. Die Deutung ist einfach. Der zweizeilige Eintrag in oder am Rand jeder ABA bezeichnet deren Nummer und in der zweiten Zeile die Monate mit besonderem Vogel-aufkommen. Ein Beispiel: Die ABAs mit den Nummern 121 und 123 (Niedersächsisches Wattenmeer) auf dem Kartenausschnitt auf Seite 96 sind mit „01 - 12“ bezeichnet, also ganzjährig aktiv. Die Nummerierung in der ersten Zeile ist eigentlich nur für Piloten relevant, die ganz genau wissen möchten, mit welchen Vogelvorkommen dort zu rechnen ist. Auf der Website www.aba.bfn.de des Bundesamtes für Naturschutz findet man dazu eine Gebietsauswahl mit diesen sogenannten ID-Nummern, in der die Population jeder einzelnen ABA beschrieben ist.
Eine unmittelbar rechtsbindende Wirkung haben die ABAs nicht. Aber es gibt Verhaltensregeln, die jeder Pilot beim Überfliegen dieser Gebiete einhalten sollte. Was bedeutet das für die Flugvorbereitung? Zunächst einmal gilt, dass eine ABA mit der im Übrigen auch sonst für Überlandflüge geltenden gesetzlichen Mindesthöhe von 2000 Fuß AGL zu überfliegen ist. Ist das nicht möglich, heißt es die ABA zu umfliegen. Die meisten ABAs sind eher kleinräumig. Sie zu umfliegen kostet kaum Zeit. Damit wären die Grundvoraussetzungen auch schon erfüllt.
Und wie soll man einen Platz anfliegen, der mitten in einer ABA liegt? So lange wie möglich hoch fliegen, lautet die Empfehlung. Wer tief fliegt, droht große Schwärme aufzuschrecken, stört gegebenenfalls die Bruttätigkeit der Vögel und erhöht sein Vogelschlagrisiko. Also den Sinkflug am besten so einteilen, dass man möglichst erst kurz vor dem Einflug in die Platzrunde auf die entsprechende Höhe abgestiegen ist. Aus Sicherheitsgründen sollte man aber vermeiden, in die Platzrunde hineinzusinken.
Frühjahr und Herbst sind die Hochzeiten des Vogelzugs

Nicht nur im unmittelbaren Bereich von ABAs existieren Risiken für Vogelschlag. Besonders in der Frühjahrzeit von März bis Mitte Mai und im Herbst vom September bis Mitte November ziehen hunderttausende Zugvögel, insbesondere Kraniche und Wildgänse, zu ihren Sommer- beziehungsweise Winterquartieren. Man kann sie nicht nur in wenigen hundert Fuß, sondern noch bis in Höhen von 6000 Fuß AGL antreffen. Dabei führt der Weg der Kraniche im Frühjahr in einem breiten Band etwa von Südwesten nach Nordosten über Deutschland zu ihren Rastplätzen im Norden und Osten des Landes. Dort können sich jeweils Kolonien mit bis zu 100 000 Vögeln bilden. Den etwa 300 Kilometer breiten Zugweg findet man in der AIP-Sektion ENR 3-23. Die Möglichkeit von Begegnungen mit den gefiederten Freunden ist hier besonders hoch. Grundsätzlich gilt: niemals zu nahe an Zugvogelformationen heranfliegen. Das kann zu panikartigen, abrupten Kursänderungen der Vögel führen, die das Vogelschlagrisiko erhöhen. Auch können dadurch die auf energie-optimiertes Fliegen ausgerichteten Formationen so gestört werden, dass schwächere Vögel nicht mehr die Kraft für den Flug zu den Brutplätzen aufbringen können.
Wenn man doch unbeabsichtigt einem Schwarm oder einer Zugformation zu nahe kommt, heißt es sofort abdrehen. Bei Annäherungsgeschwindigkeiten über 100 km/h sind Vögel nicht mehr in der Lage, das zeigt die Forschung, einem Flugzeug auszuweichen.
aerokurier Ausgabe 04/2015