Für den Zeitraum vom 18. Februar 2022, ab 6:00 Uhr (UTC) bis zum 20. Februar 2022, 18:00 Uhr (UTC) gelten anlässlich der 58. Münchner Sicherheitskonferenz über der bayerischen Landeshauptstadt vorübergehende Flugbeschränkungen. Die Schutzmaßnahmen betreffen ein Gebiet im Radius von drei Nautischen Meilen um den Bezugspunkt 48 07 59 N 011 33 53 O. Die temporär gültige ED-R München hat eine vertikale Begrenzung vom Boden bis Flugfläche 100.
Verboten sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen. Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind staatliche Luftfahrzeuge, die im Zusammenhang mit der Sicherheitskonferenz verkehren, außerdem Flüge der Polizei und Flüge im Auftrag der Polizei sowie Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz, zudem Ambulanzflüge und Flüge nach Instrumentenflugregeln in Flughöhen von 5000 Fuß MSL und darüber.
In der Anweisung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) heißt es weiter, dass alle berechtigten Ein-, Aus- oder Durchflüge nach Sichtflugregeln vorab bei der Polizeihubschrauberstaffel Bayern über die Frequenz 135,600 MHz ("Police Info") anzumelden seien. Während des Aufenthalts im Gebiet mit Flugbeschränkungen ist eine dauernde Hörbereitschaft auf der Frequenz 135,600 MHz ("Police Info") aufrechtzuerhalten. Durchfluggenehmigungen nach §17 LuftVG werden nicht erteilt. Zuwiderhandlungen gegen die Flugbeschränkungen werden nach § 62 des Luftverkehrsgesetzes strafrechtlich verfolgt.
Funk- und Transponderpflicht
Darüber hinaus gilt eine Funkkommunikations- und Transponderpflicht (Radio and Transponder Mandatory Zone – RMZ/TMZ) in einem Radius von neun Nautischen Meilen um den Bezugspunkt 48 07 59 N 011 33 53 O mit einer vertikalen Begrenzung vom Boden bis zur jeweiligen Untergrenze des Luftraums C München. Ausgenommen von der RMZ/TMZ sind die Lufträume D (Kontrollzone) München (EDDM) und Oberpfaffenhofen (EDMO) sowie das Flugbeschränkungsgebiet ED-R München.
Die Funk- und Transponderpflicht gilt im gleichen Zeitraum wie das Beschränkungsgebiet ED-R München. Luftfahrzeuge, die nach Sichtflugregeln unterwegs sind, müssen die Frequenz 135,600 MHz, Rufzeichen "Police Info" nutzen und den Code A6375 unaufgefordert abzustrahlen. Ausnahmen sind wiederum Flüge der Polizei, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz, Ambulanzflüge sowie Flüge mit Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsystemen bis zu einer Flughöhe bis zu 120 Meter über Grund.
Alternativer SSR-Code
Gegebenenfalls weist "Police Info" einen alternativen SSR-Code zu, heißt es von der Deutschen Flugsicherung (DFS). Innerhalb der RMZ Oberschleißheim ist abweichend zur oberen Regelung die Frequenz 131,130 MHz zu nutzen. Vor Einflug in die RMZ/TMZ ist eine Erstmeldung erforderlich mit Angaben zu Kennung der gerufenen Station sowie Rufzeichen, Luftfahrzeugmuster, Position, Flughöhe und Absichten.
Während des Fluges in der RMZ/TMZ ist eine dauernde Hörbereitschaft zu gewährleisten. Der Ausflug aus der RMZ/TMZ ist ebenfalls zu melden. Sofern seitens der gerufenen Station (Bodenfunkstelle) keine Antwort erfolgen sollte, kann der Flug durch die RMZ/TMZ trotzdem mit Aufrechterhaltung der Hörbereitschaft fortgesetzt werden. Die Sprechfunkmeldungen sind auch für den Fall abzugeben, dass seitens der Bodenfunkstelle keine Antwort erfolgt. Im Bedarfsfall kann die Polizei Bayern weitere Ausnahmen von der Transponderpflicht zulassen. Flüge nach Instrumentenflugregeln sind von den Regelungen nicht betroffen.