Die ED-R hat ihren Mittelpunkt bei 48°07' 59" N / 011° 33' 53" O und erstreckt sich somit über einen Großteil des Stadtzentrums. In dem Gebiet sind alle Flüge mit Ausnahme von Staatsluftfahrzeugen, Katastrophenschutz, Polizei und Rettungsdienst sowie Instrumentenflüge über 4000 Fuß MSL untersagt.
Die RMZ hat den gleichen Mittelpunktwie die ED-R, erfasst aber einen Radius von 9NM. Sie gilt von GND bis zu jeweiligen Untergrenze des Luftraums C München. Ausgenommen von der RMZ sind die Kontrollzonen von München und Oberpfaffenhofen, die ED-R München und die RMZ Oberschleißheim. Instrumentenflüge sind von der Regelung nicht betroffen. Alle anderen Nutzer des Luftraums müssen auf der Frequenz 122,800 Hörbereitschaft halten. Vor Einflug in die RMZ ist eine Erstmeldung mit der Kennung der gerufenen Station (Police Info), dem Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster sowie Standort, Höhe und Flugabsichten abzusetzen. Sofern von der Bodenfunkstelle keine Antwort erfolgt, kann der Flug mit Aufrechterhaltung der Hörbereitschaft dennoch fortgesetzt werden. Der Ausflug aus der RMZ ist ebenfalls zu melden.
Telefonische Vorabsprachen für Durchflüge sind empfohlen, die zuständige Polizeihubschrauberstaffel Bayern ist unter 089/97302-133 zu erreichen.
Die RMZ und die ED-R sind bis Sonntag, den 19. Februar, 15 Uhr UTC aktiv.