Immer auf der Höhe
Maximum Elevation Figure

Die fett gedruckten roten Ziffern auf der ICAO-Karte geben Hinweise zur Reiseflughöhe. Aber was genau sagen die Werte? Und was haben sie mit der Sicherheitsmindesthöhe zu tun?

Maximum Elevation Figure

Sie sind netzwerkartig über das Kartenblatt verteilt, sie sind rot und fett gedruckt und die mit Abstand größten Ziffern: Fingerzeige genug, dass sich hinter den Zahlencodes eine existenziell wichtige Information verbirgt.

„Maximum Elevation Figure“ (MEF) nennt die Legende der ICAO-Karte die Angabe, zu Deutsch etwa „größter Höhenwert“. Er bezieht sich auf ein rechteckiges Gebiet, das stets 30 Breitenminuten mal 30 Längenminuten groß ist, also neun Quadranten des Koordinatennetzes umfasst. Die erste Ziffer des Zahlenpaares steht für volle 1000 Fuß, die zweite, kleiner gedruckte, für volle 100 Fuß, bezogen auf MSL. Die Werte werden auf zwei Arten ermittelt: Entweder ist ein Geländepunkt die höchste Erhebung in diesem Rechteck oder ein Hindernis.  Ist es ein Geländepunkt, dann sieht die Rechnung folgendermaßen aus: Geländepunkt in ft plus 328 ft (100 m) für ein angenommenes Hindernis plus 30 ft. Die Summe wird auf volle 100 ft gerundet. Beispiel: Geländehöhe 2390 ft + 328 ft + 30 ft = 2748 ft, gerundet 2800 ft, ergibt: Maximum Elevation Figure = 28. 

Wenn ein befeuertes oder unbefeuertes Hindernis die größte Höhe hat, dann wird seine Höhe genommen plus 60 ft Zuschlag. Die Summe wird wiederum auf volle 100 ft aufgerundet. Der größere der auf diese Weise bestimmten Werte gibt dann den MEF-Wert für das Rechteck. 

Da außerhalb der Flughafenbereiche in Deutschland Hindernisse bis zu 100 m über Grund ohne luftrechtliche Genehmigung und damit ohne Kenntnis der Luftfahrtbehörden und der Flugsicherung errichtet werden dürfen, wird auf jeder Bodenerhebung ein fiktives Hindernis von 100 m Höhe (328 ft) angenommen. 

Die Maximum Elevation Figure alleine garantiert folglich noch keine wirklich sichere Höhe. Fliegt das Flugzeug in dem Beispiel in 2800 ft, dann befindet es sich im ungünstigsten Fall gerade einmal 388 ft (118 m) oberhalb des Geländes. 

Die Jeppesen-Karte macht es anders, dort gewährleisten die fett gedruckten Ziffernpaare eine Hindernis-/Geländefreiheit von 1000 ft in Gebieten, in denen nichts höher ist als 5000 ft. Gibt es Hindernisse oder Geländepunkte, die höher sind als 5000 ft, dann sind sogar 2000 ft gewährleistet. Konsequenterweise verwendet Jeppesen einen anderen Begriff für die Angabe: Koordinatennetz-Mindesthöhe (Minimum Grid Area Altitude/MGA). 

Mit der „Sicherheitsmindesthöhe“ hat die Maximum Elevation Figure also nur sehr bedingt etwas zu tun. Gar nichts zu tun hat sie mit der Luftraumstruktur. 

Wer das Kapitel „Sicherheitsmindesthöhe“ im Enroute-Teil der VFR-AIP (ENR 1-16) nachschlägt, stößt auf einen komplexen juristischen Text aus der Luftverkehrsordnung, der für den Nichtjuristen manche Frage offen lässt. Was genau ist zum Beispiel unter „dicht besiedelten Gebieten“ und „Menschenansammlungen“ zu verstehen, von denen die Rede ist? 

Halbwegs klar scheinen die Bestimmungen für VFR-Überlandflüge zu sein: „Überlandflüge nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen sind einer Höhe von mindestens 600 m (2000 ft) über Grund oder Wasser durchzuführen, soweit nicht aus Sicherheitsgründen nach Abs. 1 Satz 2 eine größere Höhe einzuhalten ist.“

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Sicherheitsmindesthöhe ist nicht zu verwechseln mit Mindesthöhe

Eine Frage der Planung: Immer genügend Abstand zum Untergrund. Foto und Copyright: Herzog

Da es die Absicht des Paragrafen 6 LuftVO ist, Gefährdungen bei Notlandungen und vor allem unnötige Lärmbelastungen zu vermeiden, kann von dem Piloten erwartet werden, bei guter Sicht unter Umständen auch höher zu fliegen. Bei Großstädten kann das der Fall sein, wenn im Gleitflug kein geeignetes Notlandefeld erreicht werden kann. 

Andererseits nennt der Paragraf 6 LuftVO ausdrücklich Ausnahmen von der 2000-ft-Regel für den Überlandflug. Demnach darf dann tiefer geflogen werden, wenn die Luftraumordnung, Freigaben oder schlicht die Sichtflugregeln es erfordern. Im Luftraum Echo zum Beispiel werden bekanntlich 1000 ft vertikaler Abstand zu Wolken verlangt. Ist ein Pilot dort unterwegs und gibt es Wolken unterhalb von 3000 ft, so muss er tiefer fliegen. 

Und dann gibt es ja auch noch die „Sicherheitsmindesthöhe“, die nicht zu verwechseln ist mit der Mindesthöhe bei Überlandflügen. Hier, im ersten Absatz des Paragrafen 6, sind die berühmten 500 ft/1000 ft zu finden. Es lohnt sich, dort nachzulesen und die Erinnerung aufzufrischen. 

Die MEF schafft also keine Rechtssicherheit, sie ist eine Planungshilfe. Es vereinfacht die Wahl der Reiseflughöhe, mit einem Blick die größte Hindernishöhe abzulesen. Ihre große Stärke entfalten die fett gedruckten Zahlen, wenn man unterwegs überraschend von seiner geplanten Route abweichen muss.

aerokurier Ausgabe 07/2015

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