Helikopter sind vielseitig einsetzbar und bieten durch ihre besonderen Flugeigenschaften zahlreiche Vorteile. Dennoch entscheiden sich nur wenige für eine Ausbildung zum Hubschrauberpiloten – zu groß erscheint die finanzielle Hürde. Doch abschrecken lassen sollten sich ambitionierte Nachwuchspiloten davon nicht, denn wer die nötigen Voraussetzungen erfüllt, kann beispielsweise auch bei der Bundeswehr oder der Bundespolizei eine qualifizierte Ausbildung absolvieren. Denn Helikopter sind das Mittel der Wahl, wenn es um den Einsatz unter erschwerten Bedingungen geht: Polizeihubschrauber koordinieren Einsätze aus der Luft, Rettungshubschrauber bergen verletzte Personen aus unwegsamen Gebieten. Wer die Lizenz privat erwerben möchte, muss sich an eine Hubschrauberflugschule wenden oder aber dem Förderverein Allgemeine Luftfahrt Zweibrücken-Homburg beitreten, der als Verein die Ausbildung zum Privathubschrauberpiloten anbietet. In Deutschland dürfen Jugendliche ab 16 Jahren ihren ersten Alleinflug antreten, die Lizenz stellt das Amt aber erst ab einem Alter von 17 Jahren aus.
Ausbildung

Vor Ausbildungsbeginn sollte geklärt werden, welche Lizenz später benötigt wird: Reicht eine Sportpilotenlizenz für Ultraleichthubschrauber (SPL) bis 450 Kilogramm Abfluggewicht aus, ist eine Pilotenlizenz für Leichtflugzeuge (LAPL(H)) bis 2000 Kilogramm Abfluggewicht vonnöten, oder sollte es doch die Privatpilotenlizenz für Hubschrauber (PPL(H)) sein, die mit entsprechender Berechtigung das Führen aller Hubschraubermuster im nichtgewerb-lichen Betrieb erlaubt. Zu beachten ist dabei, dass der Pilot mit einer LAPL(H) höchstens drei Personen mitnehmen darf und die Lizenz ausschließlich in Ländern gültig ist, die der europäischen Luftfahrtbehörde unterstellt sind. Ist diese Frage beantwortet, kann man sich dem administrativen Teil zuwenden: Das deutsche Luft-sicherheitsgesetz verlangt für den LAPL(H) und den PPL(H) eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Außerdem muss ein Fliegerarzt die medizinische Tauglichkeit attestieren, wobei die Kriterien für den LAPL(H) weniger strikt sind als die für den PPL(H).
Sind die Behördengänge gemeistert, kann der Unterricht beginnen. Der Lehrplan beinhaltet neun Sachgebiete: Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie und Kommunikation sowie spezifisch auf die Luftfahrzeugkategorie angepasste Gebiete zu den Grundlagen des Fliegens, betriebliche Verfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde und Navigation. Die Luftfahrtbehörde prüft die theoretischen Kenntnisse anschließend im Rahmen eines Multiple-Choice-Tests.
Die Ausbildungsrichtline sieht vor, dass Flugschüler, die sich für eine LAPL(H) bewerben, mindestens 40 Stunden Flugausbildung absolvieren müssen, davon mindestens 20 Flugstunden mit Fluglehrer und zehn Stunden im Alleinflug. Bei den Soloflügen muss der Schüler fünf Stunden überland fliegen, wovon ein Flug über eine Distanz von mindestens 150 Kilometer führen und einen Zwischenstopp auf einem anderen Flugplatz beinhalten muss. Die Rechte gelten nur für den Typ, mit dem die Prüfung abgelegt wurde. Möchte der Pilot später auf ein anderes Hubschraubermuster umschulen, muss er fünf weitere Ausbildungsstunden absolvieren, die je 15 Starts, Landeanflüge und Landungen in Begleitung eines Fluglehrers sowie im Alleinflug beinhalten. Am Schluss steht die praktische Prüfung. Auf Grundlage eines Vorab-Testflugs kann die fliegerische Vorerfahrung für die LAPL(H) bis zu einem bestimmten Maß angerechnet werden.

Die PPL(H)-Ausbildung fällt im Vergleich zur LAPL(H)-Ausbildung mit insgesamt 45 Stunden etwas umfangreicher aus. Sie umfasst fünf zusätzliche Stunden, wobei diese auch in einem Flug- und Navigationsverfahrenstrainer oder in einem Flug-simulator durchgeführt werden dürfen. Ein Fluglehrer muss dabei den Schüler begleiten, womit sich die Flugausbildung mit Fluglehrer auf insgesamt 25 Stunden summiert. Weitere zehn Stunden ist der Schüler alleine unterwegs, fünf davon überland. Dabei muss er bei einem Flug eine Strecke von 185 Kilometern zurücklegen und auf zwei unterschiedlichen Flugplätzen landen. Bei der LAPL(H) und bei der PPL(H) muss der Flugschüler 35 Stunden auf dem Muster, auf dem die Prüfung abgelegt wird, absolvieren. Wer bereits im Besitz einer Pilotenlizenz für eine andere Luftfahrzeug-kategorie ist, kann die eigene fliegerische Vorerfahrung mit zehn Prozent und bis zu sechs Stunden anrechnen. Das Upgrade von der LAPL(H) zur PPL(H) ist verhältnismäßig einfach, da lediglich die fehlenden fünf Stunden und der 185-Kilometer-Überlandflug nachgeholt werden müssen.
Fortlaufende Flugerfahrung
LAPL(H) und PPL(H) sind unbegrenzt gültig, die Musterberechtigungen müssen aber jährlich erneuert werden. LAPL(H)-Inhaber müssen sechs Flugstunden als Pilot in Command (PIC), einschließlich sechs Starts, Landeanflügen und Landungen, sowie eine mindestens einstündige Auffrischungsschulung mit einem Lehrberechtigten absolvieren. Kann ein Pilot diese Erfahrung nicht nachweisen, muss er eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer ablegen oder die verbliebenen Flugzeiten, Starts und Landungen in Begleitung oder unter Aufsicht eines Lehrberechtigten absolvieren. Piloten, die im Besitz einer PPL(H) sind, müssen innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der Musterberechtigung eine Befähigungsprüfung bestehen und im Gültigkeitszeitraum mindestens zwei Stunden als PIC das betreffende Hubschraubermuster geflogen sein.
aerokurier Ausgabe 07/2017