Mit der Änderung der Luftverkehrsordnung im April 2017 muss jeder Steuerer eines unbemannten Luftfahrzeuges mit Abfluggewicht von mehr als zwei Kilogramm einen Kenntnisnachweis mitführen (LuftVO §21d). Die Verpflichtung ist allerdings bis Oktober 2017 ausgesetzt, da bei Gesetzeslegung noch keine Stelle eine entsprechende Prüfung anbieten konnte.
Ab sofort können die UAVDACH-Services UG, Schiesserweg 10, 88682 Salem und die A.Scholz-Kopterzentrale, Ingenieurbüro & Drohnentechnik, Seilerstraße 15b, 30171 Hannover, den Kenntnisnachweis abnehmen und die entsprechende Bescheinigung ausstellen.
Die Liste der anerkannten Stellen veröffentlicht das Luftfahrt-Bundesamt ab sofort auf seiner Internetseite unter www.lba.de. Sie wird in den kommenden Wochen sukzessive aktualisiert.
"Aktuell liegen dem dem LBA noch weitere 27 Anträge zur Zulassung als Prüfungsstelle vor", informierte Pressesprecherin Cornelia Cramer. Je detaillierter und vollständiger die Antragsunterlagen bereits zu Beginn der Antragstellung seien, desto zügiger könne das LBA die Anerkennung aussprechen.
Laut der Internetseite myFly.zone besteht die Prüfung zum Kenntnisnachweis aus einem Pool mit etwa 300 Fragen. Die Fragen beziehen sich auf die Bereiche Luftrecht, Meteorologie, Flugbetrieb und Navigation, für die Prüfung werden etwa 50 Fragen gestellt, die zu 75 Prozent richtig beantwortet werden müssen.