Mit der Einführung der DTO möchte die europäische Luftfahrtbehörde EASA den Flugschulbetreibern das Leben leichter machen. Seit April 2015 sind Flugschulen in Deutschland gezwungen, sich als ATO (Approved Training Organisation) zertifizieren zu lassen. Selbst kleine Schulen für Privatpiloten müssen ähnliche aufwendig organisiert sein wie Schulen, die Verkehrspiloten ausbilden. Für die Zulassung einer DTO hingegen soll eine Selbsterklärung gegenüber der zuständigen Behörde genügen. Ende Oktober 2017 stimmte das zuständige EASA-Committee der Einführung der Declared Training Organisation (DTO) als Alternative zur ATO zu. Geplant war der Startschuss zum 8. April 2018. Die Vor- und Nachteile der neuen Regeln haben wir in der aerokurier-Ausgabe 3/2018 ausführlich erklärt.
Dieser von Anfang an ehrgeizige Zeitplan ist nicht mehr zu halten – dies gilt nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Der Grund liegt in einer fehlenden Durchführungsverordnung auf europäischer Ebene.

Florian Hose, er ist beim Regierungspräsidium Darmstadt zuständig für die Genehmigung von Flugschulen, erklärt den Sachverhalt: „Mit Schreiben vom 22. März 2018 hat das BMVI (Bundesverkehrsministerium, Anm. der Redaktion) den Landesluftfahrtbehörden mitgeteilt, dass die Änderungsverordnung zur VO (EU) 1178/2011 bezüglich der Einführung der DTO nicht am 8. April 2018, sondern voraussichtlich erst im Juni 2018 in Kraft treten wird. Ein konkretes Datum wurde nicht genannt. Die durch die EASA vorbereitete ‚Artikel 14 (4) Ausnahme‘ soll die Möglichkeit einer Verlängerung der in vielen Mitgliedstaaten noch existierenden nationalen Ausbildungseinrichtungen ermöglichen, bis die Änderungsverordnung in Kraft tritt und ist für Deutschland daher nicht relevant. Das heißt Erklärungen für eine DTO können voraussichtlich erst ab Juni 2018 eingereicht werden.“
Zur Erklärung: Deutschland hatte 2015 entschieden, die ATO verbindlich einzuführen. Bis dahin gab es die Registered Facility (RF), die in etwa der DTO entsprach. In anderen europäischen Ländern gelten bis heute Übergangsregelungen, die die Zulassung von Flugschulen vereinfachen.