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Erntehilfe: Das Corona-Grounding sinnvoll nutzen

    Erntehilfe
    Piloten auf den Acker

    Viele Piloten sind auf absehbare Zeit ihrer großen Leidenschaft beraubt und können nicht in die Luft. Zuhause rumsitzen braucht man allerdings nicht, vor allem die Landwirtschaft kann jede Hilfe gebrauchen.

    Piloten auf den Acker
    Foto: Lars Reinhold

    Nicht wenige Sport- und Freizeitflieger dürften sich angesichts der aktuellen Situation fragen, was sie mit ihren Wochenenden bei schönem Wetter anfangen sollen, und manch einem Kameraden droht vielleicht sogar Kurzarbeit, sodass er plötzlich viel mehr Zeit hat, als ihm lieb ist. Tatsächlich bietet sich aber aktuell eine sinnvolle Möglichkeit, seine freie Zeit einzusetzen: als Erntehelfer.

    Aufgrund der restriktiven Einreisebestimmungen angesichts der Corona-Krise fehlen in ganz Deutschland Hilfskräfte, die die Bauern auf den Äckern unterstützen. Aus diesem Grund hat die Landwirtschaftsvereinigung Maschinenringe Deutschland die Plattform www.daslandhilft.de online gestellt. Hier kann sich jeder, der Kapazitäten hat, als Erntehelfer registrieren.

    Unsere Highlights

    Laut Betreibern der Seite fehlen in Deutschland in diesem Jahr 300.000 Helfer, um Gemeinsam mit den Landwirten die ersten Früchte vom Feld zu holen und die nächsten Saaten einzubringen. Über die Seite können Landwirte mit den registrierten Helfern direkt Kontakt aufnehmen und sich auf ein Arbeitsverhältnis einigen.

    Dabei wird eine Win-Win-Situation angestrebt. Die Landwirte bekommen die Unterstützung die sie brauchen, und die Helfer können einen Teil ihrer Einkommensausfälle kompensieren. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium werden bis Ende Oktober 2020 Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Auch für diese Arbeitsverhältnisse gilt der Mindestlohn.

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    Wie ernst die Situation ist, zeigt auch die Tatsache, dass Saisonarbeitskräfte in diesem Jahr bis zum 31. Oktober 2020 eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben dürfen. Bisher war das nur für bis zu 70 Tage möglich.

    Vielleicht finden hier Segelflieger - denen ja ohnehin ein inniges Verhältnis zu großen Äckern nachgesagt wird - und andere Fliegerkamerden eine sinnvolle Beschäftigung, bis sie wieder in die Luft gehen können.

    Die aktuelle Ausgabe
    aerokurier 06 / 2023

    Erscheinungsdatum 19.05.2023