Auf dem Weg zu einer Erhöhung des maximalen Abfluggewichts für dreiachsgesteuerte Ultraleichtflugzeuge von 472,5 auf 600 kg wurde am 19. September 2017 eine wichtige Hürde genommen. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben der neuen Regelung zugestimmt.
Es wird den europäischen Ländern überlassen sein, die Gewichtserhöhung auf nationaler Ebene einzuführen oder es eben nicht zu tun. Kritik an den Plänen gibt es insbesondere aus Frankreich. Deutschland wird mit Unterstützung durch die Verbände DAeC und DULV sowie LBA und Verkehrsministerium dabei sein.
Beschlossene Sache ist die Umsetzung der Gewichtserhöhung damit allerdings noch nicht. Jo Konrad, Vorsitzender des DULV, gibt im Gespräch mit dem aerokurier zu bedenken, dass es noch Unstimmigkeiten bei der Überarbeitung der Basic Regulation gebe, die zuerst gelöst werden müssten. Die jetzt beschlossene Gewichtserhöhung sei nur ein kleiner Bestandteil der gesamten Basic Regulation, die derzeit grundlegend überarbeitet wird und erst Ende 2018 veröffentlicht werden soll. Die Basic Regulation legt die grundlegenden Regeln für die Luftfahrt im Zuständigkeitsbereich der EASA fest.
Dennoch beginnen bei DULV und DAeC erste Überlegungen für neue Bauvorschriften. Das LBA hat bereits beschlossen, dass sich die Lärmvorschriften in einer erweiterten UL-Klasse künftig nach ICAO-Standards richten werden.
Die immer wieder diskutierte und verzögerte Gewichtserhöhung trifft die Branche derzeit hart. Viele Kunden sind verunsichert und verzögern geplante Käufe. Mit der neuen Regelung wären Ultraleichtflugzeuge in nationaler Zuständigkeit mit den EASA-zertifizierten LSA-Flugzeugen beim Abfluggewicht gleichauf.