Die heute erfolgte Veröffentlichung der neuen Lufttüchtigkeitsforderungen ist das Ergebnis eines langen Prozesses zwischen den Verbänden DAeC und DULV, europäischer und nationaler Politik und der Industrie. Die jetzt veröffentlichten Regeln geben den UL-Herstellern die lang ersehnte Sicherheit, neue Fluggeräte auf Basis verbindlicher Vorschriften zuzulassen und ihre bestehenden Muster aufzulasten. Mit Blick auf die bevorstehende AERO im April dürfte das die Gespräche mit Interessenten erleichtern, die auf der Suche nach einem Ultraleichtflugzeug mit 600 Kilogramm MTOW sind.
Die Vorschriften entsprechen den Entwürfen, die bereits 2017 verfasst wurden. Änderungen im Detail, wie sie die Verbände eingebracht hatten, sind nicht mehr eingeflossen. Zunächste wurden die Vorschriften für ultraleichte Dreiachser (LTF-UL) und Tragschrauber (BUT) veröffentlicht. Diese müssen jetzt noch in die Durchführungsverordnung zur Prüfung für Luftfahrtgerät eingearbeitet werden – mit den Musterprüfungen können die Hersteller jedoch ab sofort beginnen. Die Verabschiedung der neuen Durchführungsverordnung soll zusammen mit den Vorschriften für ultraleichte Hubschrauber erfolgen, die noch beim Luftfahrt-Bundesamt zur Verabschiedung liegen.
Für Dreiachser und Tragschrauber beträgt das maximale Abfluggewicht jetzt 600 Kilogamm. Die Mindestgeschwindigkeit für Dreiachser ist auf 83 km/h festgesetzt. Bei der Zuladung werden in beiden Kategorien für Doppelsitzer 200 Kilogramm für die Besatzung plus ein Spritvorrat von einer Stunde gefordert.
Mit der Neufassung der Basic Regulation hatte die EASA im August 2018 den Weg für die 600-Kilogramm-ULs endgültig geebnet. Zwar ist es den einzelnen europäischen Ländern überlassen, ob sie an der Regelung teilhaben, aus Deutschland kamen jedoch seit Beginn der europäischen Debatte durchweg positive Signale.