Nachdem im Januar die Lufttüchtigkeitsforderungen für Dreiachser und Tragschrauber als Nachrichten für Luftfahrer veröffentlicht wurden, folgten jetzt die Vorschriften für ultraleichte Hubschrauber. Die LTF-ULH 2019 entsprechen mit Anpassungen bei den Gewichten im Wesentlichen den bisherigen Vorschriften für ultraleichte Helikopter. Nach wie vor sind darin auch Turbinenantriebe erlaubt. Damit DAeC und DULV jetzt Musterzulassungen für 600-Kilogramm-ULs erteilen dürfen, müssen die neuen Vorschriften noch in die „Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät“ eingearbeitet werden.
Wenige Wochen vor der AERO stehen die Zeichen damit besser denn je, dass die UL-Auflastung nach Jahren der Ungewissheit und des Wartens endlich kommt. Viele Hersteller haben ihre Anträge auf ergänzende Zulassungen für ihre Flotten bei den Verbänden DAeC und DULV eingereicht. Ungeklärt ist allerdings noch, welche Lärmwerte für die neuen 600-Kilogramm-ULs gelten.
Der DAeC hat die Vorschriften hier veröffentlicht: LTF-ULH 2019