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EASA Basic Regulation verabschiedet: Wichtiger Schritt in Richtung 600-kg-ULs

    EU-Parlament beschließt neue EASA-Grundverordnung
    Wichtiger Schritt in Richtung 600-kg-ULs

    Das europäische Parlament hat die Gesetzesvorlage für die neue EASA-Grundverordnung angenommen. Die Abstimmung erfolgte am 12. Juni. Damit ist eine weitere Hürde für den Start der 600-kg-ULs genommen.

    Wichtiger Schritt in Richtung 600-kg-ULs

    Die grundlegende Entscheidung war Ende 2017 gefallen: Damals hatten sich Vertreter des Europäischen Parlaments und des Ministerrats auf eine Gewichtserhöhung für Ultraleichtflugzeuge von derzeit 450 Kilogramm (plus Rettungssystem) auf 600 Kilogramm geeinigt. Diese Entscheidung ist verknüpft mit der Verabschiedung der neuen Basic Regulation (Grundverordnung) der EASA. Seitdem erwartet die UL-Branche den Startschuss mit der Veröffentlichung der Bauvorschriften, um bestehende und neue ULs mit mehr Zuladung anbieten zu können. Insbesondere auf der AERO im April war das Thema in aller Munde.

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    Am Dienstag hat das EU-Parlament der neuen Basic Regulation zugestimmt, nachdem am Montag eine Aussprache erfolgt war. Das neue Gewichtslimit von 600 Kilogramm für ULs ist in einem Opt-out verankert: Die Länder können selbst entscheiden, ob sie die Erhöhung in nationales Recht umsetzen oder bei 450 Kilogramm bleiben. Dreiachser, Helikopter und Tragschrauber dürfen künftig in Europa mit 600 Kilogramm MTOW starten, sofern sie die technischen und formalen Voraussetzungen erfüllen und die jeweiligen Länder vom Opt-out Gebrauch machen. In Deutschland gilt die Einführung der neuen Grenze als sicher.

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    Eine entsprechende Publikation findet sich auf der Website des EU-Parlaments: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2018-0245+0+DOC+XML+V0//DE

    Wie der DULV auf seiner Website erklärt, muss dieser Verordnungstext jetzt redaktionell bearbeitet und in alle 24 europäische Sprachen übersetzt werden. Danach wird er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt dann nach dem 20. Tag in Kraft.

    Für Deutschland ergibt sich laut DULV folgender Fahrplan:

    1. Inkrafttreten der EU-VO / Grundverordnung
    2. Notifizierung des Opt-Out bei der Kommission und der EASA durch BMVI
    3. Bekanntmachung des Opt-Out Beschlusses in den NfL durch BMVI
    4. Veröffentlichung der LTF-Änderungen in den NfL durch das LBA
    5. Änderung der 2. DV LuftGerPV – Publikation durch das LBA

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    aerokurier 10 / 2023

    Erscheinungsdatum 20.09.2023