An sehr guten Wellenflugtagen kommt es immer wieder vor, dass Segelflieger die maximal zulässige Flughöhe (FL 195 in der LTA Alpes) überschreiten und dabei ein großes Kollisionsrisiko mit den im oberen Luftraum C fliegenden Flugzeugen der kommerziellen Luftfahrt verursachen.
Auch wenn es sich oft nur um geringfügige Höhenüberschreitungen handelt, verursacht z.B. durch eine Fehlberechnung der Flugfläche 195, eine falsche Höhenmessereinstellung oder einfach durch eine Fehleinschätzung des überraschend starken Steigens reicht das aus, um das Segelflugzeug in eine bereits von Jets genutzte Höhe zu bringen. Leistungs- und Wendigkeitsunterschiede, so wie die in diesen Höhen geflogenen Geschwindigkeiten erlauben es hier nicht nach der Regel „See and avoid“ zu fliegen.
Ein Zusammenstoß mit einem Passagierflugzeug hätte nicht nur dramatische Folgen, er würde vielleicht auch das Ende des Segelflugs bedeuten, wie er aktuell in den Seealpen möglich ist. Hier stehen alle Segelflieger gemeinsam in der Verantwortung.
Wer für den Diamanten die 5000 Meter Startüberhöhung erfliegen will, kann das unterhalb Flugfläche 195 in den Gebieten R130 A,B,C (mit Freigaben) oder anderen Teilen von Alpes LTA. Über Flugfläche 195 ist das in den Gebieten R180 (Lure) oder R173 (Fayence) mit Freigaben möglich.
Um Luftraumverletzungen zu vermeiden
- sollte man sich stets der Luftraumgrenzen bewusst sein, gegebenenfalls rechtzeitig die Bremsklappen benutzen und einen Höhenpuffer einkalkulieren, um nicht unfreiwillig die zulässige Höhe zu überschreiten
- an Wellentagen sollte ein spezielles Briefing mit dem aktuellen QNH kalkulierte Höhen der Flugflächen (115, 155, 195 usw.) in Metern ausweisen
- im Bereich des Pic de Bure sollte freiwillig die maximale Flughöhe auf 5800 Meter beschränkt werden, um zur Sicherheit einen Höhenpuffer an diesem besonders sensiblen Ort zu haben
- Transponder sollten im kontrollierten Luftraum, insbesondere in größeren Höhen aktiviert werden
Ein Near Miss mit einem Linienflugzeug kann ein Verfahren nach sich ziehen, das bis zu einem Entzug der Lizenz und einer Bestrafung mit Freiheitsentzug und einer Geldbuße bis 15000 Euro gehen kann.
Der französische Segelflugverband behält sich selbst vor, künftig deutliche Sanktionen gegenüber Piloten zu ergreifen, die vorsätzlich gegen Regeln verstoßen, indem sie maximal zulässige Höhen überschreiten oder ohne die erforderliche Freigabe in kontrollierte Lufträume einfliegen. Dazu werden die Flüge im Netcoupe und OLC kontrolliert.
Über die geltenden Luftraumbeschränkungen in den französischen Alpen kann man sich auf Kartenorientieren, die der Verband auf seiner Website zur Verfügung stellt. Es gibt dort eine Umrechnungstabelle auf Excel Basis für die Ermittlung der Flugfläche in Abhängigkeit des Tages-QNH.