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Lizenzen: Wenn Spaß und Spannweite korrelieren

    Segelflieger
    Lizenzen: Wenn Spaß und Spannweite korrelieren

    Die Möglichkeit, in Aufwinden Höhe zu gewinnen und mit fliegerischem Geschick weite Distanzen zurückzulegen, macht den Reiz des Segelfliegens aus. Für manche ist es die Königsdisziplin des Fliegens. Der Weg zur Segelflugzeugpilotenlizenz ist zeitintensiv, lohnt sich aber allemal.

    Lizenzen: Wenn Spaß und Spannweite korrelieren

    Wer in den Genuss des Segelfliegens kommen möchte, benötigt eine Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL) oder eine Leichtflugzeugpilotenlizenz (LAPL-S). Die beiden Lizenzen unterscheiden sich nur geringfügig: Im Gegensatz zur weltweit gültigen SPL wird die LAPL-S nur europaweit anerkannt. Inhaber einer SPL müssen die höheren Kriterien eines medizinischen Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 2 erfüllen, während bei Inhabern einer LAPL-S ein weniger strenges LAPL-Medical ausreicht. Des Weiteren können nur Piloten mit einer SPL einen Eintrag zur Durchführung kommerzieller Flüge (COM-OPS) beantragen. LAPL-S-Inhaber dürfen sich mit ihren Fluggästen lediglich die Kosten teilen, die für den Flug entstanden sind. Doch ob SPL oder LAPL-S: Die Ausbildung und die fortlaufende Flug-erfahrung, die zur Ausübung der Rechte aus der Lizenz gefordert werden, sind identisch.

    Unsere Highlights

    Ausbildung

    Die Luftsportjugend des Deutschen Aero Clubs ist Ansprechpartner für interessierte Jugendliche, die bereits im Alter von 14 Jahren ihre fliegerische Ausbildung beginnen können. Erwerben können sie die Lizenz jedoch erst im Alter von 16 Jahren, und um Passagiere gewerblich befördern zu können, müssen sie mindestens 18 Jahre alt sein. Weitere Vo-raussetzungen für den Beginn der Ausbildung sind ein gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis sowie bedarfsweise die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kursus und die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Im Theorieunterricht werden neun Fachgebiete behandelt: Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, betriebliche Verfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde und Navigation. Der praktische Teil umfasst 15 Stunden Flugausbildung in Segelflugzeugen und Motorseglern, wobei von letzteren höchstens sieben Stunden angerechnet werden. Im Rahmen der Ausbildung müssen zehn Stunden mit einem Lehrberechtigten und zwei Stunden alleine unter Aufsicht des Lehrers geflogen sowie 45 Starts und Landungen absolviert werden. Schließlich folgt ein Allein-Überlandflug von mindestens 50 Kilometern oder ein Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 100 Kilometern. Sowohl die theoretischen als auch die praktischen Kenntnisse werden geprüft. Piloten, die bereits im Besitz einer anderen Fluglizenz sind, erhalten auf die zehn Stunden Ausbildung mit Fluglehrer eine Anrechnung von zehn Prozent ihrer gesamten Flugzeit als verantwortlicher Luftfahrzeugführer bis zu einer Höchstgrenze von sieben Stunden. Das gilt jedoch nicht für Ballonfahrer.

    Im Bereich Segelflug erfordert jede Startart eine eigene Berechtigung. Für Winden- und Fahrzeugstarts muss der Pilot zehnmal mit einem Fluglehrer und fünfmal alleine unter Aufsicht starten. Bei F-Schlepps und Eigenstarts reichen fünf Starts mit Fluglehrer und fünf Alleinstarts unter Aufsicht; für Gummiseilstarts müssen lediglich drei Starts mit Fluglehrer oder allein unter Aufsicht absolviert werden. Aber Obacht: In die erste Lizenz werden nur Startarten eingetragen, die auch in der Prüfung angewendet wurden. Für weitere Berechtigungen muss jeweils ein neuer entsprechender Eintrag bei der zuständigen Behörde beantragt werden – eine erneute Prüfung ist nicht nötig.

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    Fortlaufende Flugerfahrung

    Segelfliegen ist vielseitig: Nach der Lizenzprüfung können Piloten Zusatzberechtigungen wie etwa das TMG-Rating erwerben. Foto und Copyright: Diamond Aircraft

    Beide Lizenzen sind unbefristet gültig, doch muss der Pilot zur Ausübung der Rechte
    innerhalb von 24 Monaten fünf Flugstunden sowie 15 Starts vorweisen können. Zudem muss er zwei Schulungsflüge mit einem Lehrberechtigten durchführen. Kann der Pilot nicht genügend Flugerfahrung nachweisen, hat er stattdessen die Möglichkeit, eine Befähigungsprüfung abzulegen oder die restlichen Stunden unter Aufsicht eines Fluglehrers zu fliegen.

    Auch die verschiedenen Startarten müssen regelmäßig trainiert werden: Mindestens fünf Starts innerhalb der letzten zwei Jahre sind rechtlich vorgeschrieben, außer beim Gummiseilstart, wovon nur zwei nachgewiesen werden müssen. Kommt der Pilot nicht auf die vorgeschriebene Anzahl an Starts, muss er die fehlenden in Begleitung oder unter Aufsicht eines Fluglehrers nachholen. Um Passagiere mitnehmen zu dürfen, muss der Pilot nach dem Erhalt der Lizenz mindestens zehn Stunden Flugzeit oder 30 Starts als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf Segelflugzeugen oder Motorseglern absolviert haben.

    Zusatzberechtigungen

    Inhaber einer SPL oder einer LAPL-S können verschiedene Zusatzberechtigungen erlangen. Für die Kunstflugberechtigung muss der Pilot zunächst 120 Starts als verantwortlicher Segelflugzeugführer absolviert haben, bevor er mit der Ausbildung beginnen kann. Diese beinhaltet mindestens fünf Stunden oder
    20 Ausbildungsflüge und ist auf die entsprechende Luftfahrzeugkategorie beschränkt. Um die Rechte auf eine andere Kategorie zu erweitern, muss der Pilot mindestens drei Schulungsflüge mit Fluglehrer bestreiten, die den gesamten Kunstflug-Lehrplan umfassen.

    Beliebt ist insbesondere die Berechtigung für Touring-Motorsegler, denn sie ist der naheliegende Schritt für den Umstieg auf Motorflugzeuge. Dafür sind lediglich sechs Ausbildungsstunden vorgeschrieben, von denen vier mit einem Lehrberechtigten erfolgen müssen. Zusätzlich ist ein Alleinüberlandflug von mindestens 150 Kilometern mit einer Zwischenlandung gefordert. Nachgewiesen werden müssen die Fähigkeiten im Rahmen einer praktischen Prüfung, bei der der Prüfer auch den theoretischen Wissensstand kontrolliert.

    Gewerblich fliegen dürfen ausschließlich Inhaber einer SPL. Sie müssen volljährig sein, nach der Erteilung der Lizenz 75 Stunden Flugzeit oder 200 Starts als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf Segelflugzeugen oder Motorseglern sowie eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer absolviert haben.

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