IHP künftig per Selbsterklärung
Instandhaltungsverfahren werden erleichtert

Am 27. Juli tritt eine erhebliche Erleichterung für Halter von nicht gewerblich betriebenen ELA-1-Luftfahrzeugen in Kraft. Für diese Flugzeuge brauchen dann keine behördlich genehmigte oder von CAMOs genehmigte Instandhaltungsprogramme (IHP) vorgehalten werden.

Instandhaltungsverfahren werden erleichtert

Jetzt wird Haltern von ELA-1-Flugzeugen die Möglichkeit eingeräumt, ein IHP auf der Basis eines sogenannten Mindestinspektionsprogramms per Selbsterklärung zu genehmigen. Diese Selbsterklärung wird Bestandteil der Betriebsaufzeichnungen und muss nicht dem LBA vorgelegt werden.

Die Selbsterklärung ist zurzeit noch von einer CAMO anlässlich der jährlichen Lufttüchtigkeitsprüfung zu prüfen, später sollen dies auch hierfür genehmigte Instandhaltungsbetriebe können. Damit kann für nicht gewerblich betriebene ELA-1-Luftfahrzeuge das gebührenpflichtige Antragsverfahren auf Genehmigung eines IHP beim LBA entfallen. Da auch die Kosten für die indirekte Genehmigung durch die CAMO wegfallen können, wurde hier, zumindest finanziell, eine Entlastung der Halter umgesetzt. 

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Die Entscheidung, durch welche Form der Halter künftig ein IHP erhält, ob behördlich im direkten beziehungsweise indirekten Genehmigungsverfahren oder per Selbsterklärung, liegt in seinem Ermessen. Das LBA erarbeitet zurzeit weitere Informationen für die verwaltungsseitige Umsetzung der Verordnung. Neben der Veröffentlichung per NfL werden auch entsprechende Informationen auf der Internetseite des LBA erscheinen. 

Grundlage für diese Erleichterung ist die von der europäischen Kommission erlassene Verordnung (EU) 2015/1088 vom 3. Juli 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 im Hinblick auf Erleichterungen für die Instandhaltungsverfahren für Luftfahrzeuge der allgemeinen Luftfahrt.

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aerokurier 06 / 2023

Erscheinungsdatum 19.05.2023