Beim Regierungspräsidium Stuttgart ist in der Abteilung 4 – Straßenwesen und Verkehr – beim Referat 46.2 – Luftverkehr und Luftsicherheit – zum 1. Oktober 2019 die Stelle der/des
Lärmschutzbeauftragte / Lärmschutzbeauftragten (w/m/d)
beim Flughafen Stuttgart (Kennziffer 9015) in Vollzeit unbefristet zu besetzen.
Der / Die Lärmschutzbeauftragte ist Mitarbeiter / Mitarbeiterin des Regierungspräsidiums Stuttgart und unterliegt den fachlichen Weisungen der obersten Luftfahrtbehörde beim Verkehrsministerium des Landes.
Dienstsitz ist der Flughafen Stuttgart.
Das Referat 46.2 ist zentral zuständig für den Luftverkehr und die Luftsicherheit in Baden-Württemberg.
Der Aufgabenbereich umfasst alle im Rahmen der Luftaufsicht zur Fluglärmbekämpfung und deren Kontrolle sowie zum Schutz gegen Luftverunreinigungen zu treffenden Maßnahmen. Hierzu zählen insbesondere:
- Vorschläge zur Lärmminderung im Benehmen mit der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) und der Flughafen Stuttgart GmbH (FSG bezüglich Streckenführung bei An- und Abflügen (IFR und VFR)
- Start- und Landeverfahren, Start- und Landetechniken
- Maßnahmen am BodenMitwirkung bei der Überwachung auf Einhaltung der von der DFS festgelegten An- und Abflugstrecken und den vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bekanntgemachten lärmmindernden Start- und Landeverfahren
- Mitwirkung bei der Überwachung auf Einhaltung der von den Luftfahrtbehörden und / oder der FSG angeordneten oder von den Luftverkehrsgesellschaften eingeführten Maßnahmen zur Minderung des Bodenlärms
- Mitwirkung bei der Verfolgung von Verstößen gegen Vorschriften zur Lärmminderung
- Stellungnahmen zu technischen Fragen des Fluglärmschutzes und der Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge
- Ansprechpartner / Ansprechpartnerin für die Kommunen und Teilnahme an Gemeinderatssitzungen
- Bearbeitung und Beantwortung von Beschwerden über Fluglärm und Luftschadstoffe
- Die Vergütung erfolgt je nach Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Für diese Aufgabe suchen wir interessierte und engagierte Bewerber / Bewerberinnen mit folgenden fachlichen und persönlichen Qualifikationen:
- Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master / Universität) oder entsprechende Bewerberinnen / Bewerber mit gleichwertigen Fähigkeiten
- Ein Masterabschluss an einer Dualen Hochschule oder Fachhochschule muss für den Zugang zum höheren Dienst akkreditiert sein. Die Akkreditierung zum Zeitpunkt des Abschlusses ist nachzuweisen.
- Kenntnisse der relevanten nationalen (auch EU SERA) und internationalen Bestimmungen
- Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
- Kenntnisse aus den entsprechenden Ingenieurbereichen, ingenieurmäßiges Denken und Handeln bzw. ein abgeschlossenes Ingenieurstudium sind von Vorteil
- Fähigkeit, Vorträge zu halten sowie Diskussionen z. B. in Gemeinderatssitzungen sicher und überzeugend zu begleiten, argumentative Stärke
- Lizenz für Berufspiloten / Berufspilotinnen (CPL)
- Instrumentenflugberechtigung (IR) und langjährige fliegerische Erfahrung in der gewerblichen Luftfahrt sind erwünscht
- Verwaltungserfahrung ist von Vorteil
- Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung jedoch vorrangig berücksichtigt.
Beim Regierungspräsidium Stuttgart wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf groß geschrieben. Familienbewusste Rahmenbedingungen wie beispielsweise flexible Arbeitszeitregelungen bieten dafür optimale Voraussetzungen.
Wir unterstützen Ihre Mobilität mit dem JobTicket BW.
Bitte bewerben Sie sich bis 27.04.2019 unter Angabe der oben aufgeführtem Kennziffer ausschließlich über unser Online-Bewerbungsverfahren.
Bewerbungen per E-Mail oder in Papierform können leider nicht berücksichtigt werden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Herr Robert Hamm (Tel.: 0711/904-14675), E-Mail: robert.hamm@rps.bwl.de zur Verfügung.
Die Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Per-son nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie auf unserer Homepage.