Treffen der G7-Minister
Schon wieder ein Flugbeschränkungsgebiet!

Vom 16. bis 18. November sichert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr das Treffen der G7-Innenminister mit einem Flugbeschränkungsgebiet ab. In den Nachrichten für Luftfahrer ist beschrieben, was Piloten beachten müssen.

Schon wieder ein Flugbeschränkungsgebiet!
Foto: DFS

Wenige Wochen nach dem Treffen der G7-Außenminister in Münster sorgt nun die Konferenz der G7-Innenminister für das nächste Flugbeschränkungsgebiet. Die Politiker treffen sich vom 16. bis 18. November im Kloster Eberbach im hessischen Eltville, im Kurhaus Wiesbaden und im Schloss Vollrads in Oestrich-Winkel – der Luftraum drumherum ist dafür vom 16. November, 0800 UTC bis zum 18. November, 1800 UTC weiträumig abgesperrt. In den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2022 1 2651 beschreibt die DFS Deutsche Flugsicherung das Ausmaß des Flugbeschränkungsgebiets in Koordinatenschreibweise. Anschaulicher zeigt es die Karte, die die DFS für die westlich von Frankfurt/Main gelegene ED-R Rheingau erstellt hat. Das Flugbeschränkungsgebiet reicht vom Boden bis auf Flugfläche 100. Mit Ausnahme von Behörden- und Rettungsflügen ist der Luftraum für alle Flugbewegungen gesperrt. Ausgenommen sind ebenfalls IFR-Flüge, die – so das Behördendeutsch – "die ICAO-Standards nach Annex 17, Sicherung der Zivilluftfahrt gegen rechtswidrige Eingriffe" erfüllen. Gemeint ist damit beispielsweise Linienverkehr von und nach Frankfurt/Hahn (EDFH) und Frankfurt (EDDF). Modellflieger können ihre Flugzeuge bis zu einer Höhe von 120 Meter betreiben – sofern sie weiter als einen Kilometer vom Tagungsort Kloster Eberbach entfernt sind. Für Privatpiloten relevant ist der Verlauf des Sperrgebiets im Bereich des Flugplatzes Mainz-Finthen (EDFZ). Das Beschränkungsgebiet wurde dort so angepasst, dass Flugbewegungen trotzdem möglich sind. Im Gegensatz dazu muss der Betrieb am Segelflugplatz Binger Forstwiesen ruhen.

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Transponder- und Funkpflicht

Um das Flugbeschränkungsgebiet herum ist eine Zone mit Funk- und Transponderpflicht (Radio Mandatory Zone, RMZ und Transponder Mandatory Zone, TMZ) eingerichtet. Auch sie reicht bis FL100. In dieser Zone muss bei Sichtflügen der Transponder mit dem Code 3760 und Höhenabfrage gerastet sein. Im Bereich des Beschränkungsgebiets liegen zahlreiche Gelände, auf denen Drachen-, Gleitschirm- und Segelflieger aktiv sind. Gerade für sie könnte die Transponderpflicht zum Problem werden: Sind sie lediglich mit den in diesen Luftsportarten weit verbreiteten Flarm-Kollisionswarngeräten ausgerüstet, lassen sich die in den NfL beschriebenen Auflagenen nicht erfüllen. Ausnahmen von der Transponderpflicht kann die Landespolizei genehmigen.

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Zudem ist beim Einflug in die RMZ/TMZ "Rheingau" auf der Frequenz 135,600 MHz eine Erstmeldung an "Police Info" abzusetzen, die das Rufzeichen, den Flugzeugtyp, die Position mit Höhenangabe und die Flugabsichten enthält. Ungewohnt für deutsche Piloten: Wie bei vielen Funkverfahren im Ausland üblich muss man nicht mit einer Antwort oder gar Freigabe der Bodenfunkstelle rechnen. Die Meldung abzusetzen reicht vollkommen. Der Ausflug aus der RMZ/TMZ muss ebenfalls gemeldet werden.

Abweichende Aktivierungszeiten werden von der Polizei festgelegt und per NOTAM veröffentlicht. In der Luft gibt der Fluginformationsdienst Langen auf seiner Frequenz 123,525 MHz Auskunft über den Status der ED-R.

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Erscheinungsdatum 20.03.2023