Künftig wird es in der Europäischen Union einfacher, eine Flugschule anzumelden und zu betreiben. Als Alternative zur voll zertifizierten ATO (Approved Training Organisation) gibt es jetzt die DTO, für die eine Selbsterklärung des Betreibers bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde genügt. Ursprünglich war geplant, dass die neuen Regeln im April 2018 in Kraft treten. Am 13. August wurde die 32018R1119:EU-Verordnung 2018/1119 schließlich veröffentlicht, Anfang September ist sie in Kraft getreten. Nun liegt es an den Landesluftfahrtbehörden, wann sie die entsprechenden Anträge bearbeiten.
Seit April 2015 müssen Flugschulen, die Privatpiloten ausbilden, ebenso aufwändig organisiert und zertifiziert sein wie Schulen, die Verkehrspiloten ausbilden. Deutschland hatte damals nicht vom Opt-out Gebrauch gemacht und im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern alle Flugschulen hierzulande zur Umstellung verpflichtet. Mit der Einführung von DTOs wird jetzt eine Struktur zurückgebracht, die es vor der ATO-Einführung bereits in ähnlicher Form als Registered Facilities (RF) gab.
Die neuen Declared Training Organisations dürfen angehende Motorflugpiloten für den PPL und LAPL außerhalb der weiterhin bestehenden ATOs ausbilden. Die Ausbildung von Motorflugpiloten ist auf VFR-Aktivitäten, einschließlich Nachtflüge, beschränkt. Auch die Ausbildung von Motorsegler-, Segelflug- und Ballonpiloten darf in DTOs erfolgen. Nicht vorgesehen sind die IFR-Ausbildung und der Erwerb weiterführender Lizenzen.
Flugschulbetreiber, die von der neuen DTO-Regelung Gebrauch machen, tragen ein großes Maß an Eigenverantwortung. Zwar genügt für den Betrieb das Einreichen einer Dokumentation bei der Landesluftfahrtbehörde, doch ähnlich wie bei der ATO gelten auch für die DTO weit reichende, wenngleich in Teilen vereinfachte Dokumentationspflichten. Ebenso ist mit Audits durch die Behörden zu rechnen. Die Vor- und Nachteile der neuen Regeln haben wir detailliert in der aerokurier-Ausgabe 3/2018 erklärt.