Haftstrafe für Laser-Blendung in Berlin

Urteil
Haftstrafe für Laser-Blendung

Veröffentlicht am 19.10.2017
Haftstrafe für Laser-Blendung

Laut Anklageschrift hatte der Mann den Hubschrauber vom Typ EC-135 55 Sekunden lang mit einem Laserpointer geblendet, während die Beamten gewaltsame Zusammenstöße ziwschen linksautonomen Aktivisten und der Polizei aus der Luft dokumentieren wollten. "Dabei kam ein mit 30mW recht starker Laserpointer zum Einsatz", erklärte Lisa Jani, Sprecherin des Bereichs Strafrecht der Berliner Gerichte, auf aerokurier-Nachfrage. Die Besatzung habe sich mit Nachtsichtbrillen und durch Änderung ihrer Sitzposition vor dem Laserstrahl schützen können und sei unverletzt geblieben. Laut Anklageschrift wollte der Täter den Einsatz stören und habe dabei billigend in Kauf genommen, dass der Hubschrauber über dicht besiedeltem Gebiet abstürzen könnte.

Der Angeklagte räumte ein, die ihm vorgeworfene Tat begangen zu haben, äußerte sich aber darüber hinaus nicht. Wenngleich im Prozess ausschließlich die Blendung verhandelt wurde, seien die Vorstrafen des Täters maßgeblich mit ursächlich für das Strafmaß. Mehrfach habe der Mann wegen Landfriedensbruchs und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht gestanden und sei in einem vorherigen Verfahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. "Damit kam eine Bewährung in diesem Fall nicht infrage", so Lisa Sani. Dem Angeklagten steht der Rechtsweg zur Anfechtung des Urteils offen.

Immer wieder werden Piloten Opfer von Blendungen durch Laserpointer. Wie Zeit-Online berichtete, wurden allein für das Jahr 2012  dem LBA 261 Laser-Attacken auf Flugzeuge und Hubschrauber im deutschen Luftraum gemeldet. Anfang Juni wurde ein 49-Jähriger in Berlin zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, nachdem er mit einem Laserpointer auf Verkehrsflugzeuge im An- bzw. Abflug auf Schönefeld gezielt hatte. Danach hatte er den Laserstrahl 22 Sekunden lang auf einen Polizeihubschrauber gerichtet, der zur Klärung des Sachverhalts aufgestiegen war. Im Rahmen des G8-Gipfels wurden in Hamburg mehrere Hubschrauberbesatzungen Opfer von Laser-Angriffen.

Gerichte werten Blendungen regelmäßig als gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr. Darauf steht nach §315 Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren. Weiterhin ist der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung gegeben, da der Laserstrahl auch bei kürzesten Einwirkzeiten irreversible Netzhautschäden verursachen kann. "Die Bildverstärkerbrillen für Nachteinsätze bieten einen gewissen Schutz vor Laserlicht", erklärt Alexander Steffen, Einsatzpilot und Fluglehrer bei der Bundespolizei. "Die Besatzungen sind angewiesen, bei Blendungen die Brille zu nutzen, weil sie das Laserlicht nur in ungefährlicher Intensität in das Auge leitet." Dennoch versuche man in derartigen Fällen, das Cockpit von der Laserquelle wegzudrehen und den Täter über Kameras im Auge zu behalten.

Die Pilotenvereinigung Cockpit fordert seit Jahren, gefährliche Lasergeräte ins Waffengesetz aufzunehmen.