Rechtsfrage
Dürfen UL-Hubschrauber weiterhin fliegen?

Seit 2013 wird geprüft, unter welchen Voraussetzungen Ultraleichthubschrauber in Deutschland fliegen dürfen. Jetzt zeichnet sich ein Ende der Hängepartie ab.

Dürfen UL-Hubschrauber weiterhin fliegen?

Ultraleichte Hubschrauber fliegen legal schon seit Jahren in Frankreich, Spanien und Italien. Nur in Deutschland hat man wieder einmal Bedenken. Bereits kurz vor der Jahrtausendwende hat es hierzulande schon einmal den Versuch gegeben, UL-Helis zulassungsfähig zu machen. Doch dieser Anlauf wurde von ministerieller Seite abgeblockt. Gut zehn Jahre später gab es von den Verbänden erneut Vorstöße, bei denen diesmal aber auf unsere ausländischen Nachbarn verwiesen werden konnte.

Da im Annex II der EASA Basic Regulation“ (216/2008) unter anderem festgelegt ist, dass zweisitzige Hubschrauber bis 450 kg Abfluggewicht unter nationale Zuständigkeit fallen, hat im April 2013 hat das Bundesverkehrsministerium schließlich DAeC und DULV beauftragt, zu überprüfen, unter welchen Voraussetzungen UL-Hubschrauber in Deutschland zertifiziert und betrieben werden könnten. Für dieses Programm wurde ein Zeitraum von zwei Jahren eingeräumt. In dieser Zeit sollten in Zusammenarbeit mit den am Programm teilnehmenden Herstellern Lufttüchtigkeitsforderungen definiert werden – also die technischen Voraussetzungen, die sicherstellen, dass das Fliegen mit diesen Luftfahrzeugen unbedenklich und die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet ist. Des Weiteren wurde gefordert, Ausbildungsrichtlinien zu formulieren und Fragen bezüglich des Flugbetriebs mit UL-Hubschraubern an Flugplätzen zu klären.

Unsere Highlights

Anlehnung an LAPL(H)

Unter anderem wegen der anfänglich sehr schleppenden Beteiligung der Hersteller nahm das Erprobungsprogramm erst mit einiger Verspätung Fahrt auf. Erst Ende September 2015 waren die beiden Verbände in der Lage, das Ergebnispapier dem Verkehrsministerium zu übergeben. Dort hatte man schon darauf gewartet und leitete die Unterlagen sofort an das LBA zur Stellungnahme weiter. Als Rückgabefrist wurde Mitte Februar 2016 gesetzt. 

Das Verkehrsministerium sieht in den eingereichten Lufttüchtigkeitsforderungen und Flugbetriebsregelungen keine Notwendigkeit zu grundsätzlichen Änderungen, wohl aber im Bereich der Ausbildung. Im Gegensatz zum vorgeschlagenen Ausbildungsmodell mit geringem Stundenansatz wird eine Anlehnung an die Forderungen des LAPL(H) präferiert. Dazu muss im Ministerium eine Änderungsverordnung zur LuftPersV erarbeitet und diese im Rahmen des Mitspracherechts den Bundesländern vorgelegt werden. Erst dann kann das Gesetz rechtswirksam werden. Realistisch betrachtet wird dies frühestens gegen Jahresende der Fall sein.

Man darf wohl davon ausgehen, dass seitens der Behörden kein Widerstand mehr gegen UL-Hubschrauber in Deutschland besteht und die Einführung deswegen erneut verzögert oder gar blockiert würde. Ultraleichte Hubschrauber am Himmel über Deutschland dürfte es dennoch nicht vor dem kommenden Jahr geben.

aerokurier Ausgabe 04/2016

Sponsored
Die aktuelle Ausgabe
aerokurier 04 / 2023

Erscheinungsdatum 20.03.2023

Abo ab 53,99 €