NfL 1-1524-18 und NfL 1-1525-18
Neue Frequenzzuteilung

Just zum neuen Jahr veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung auch neue Flugfunkfrequenzen. Betroffen sind unter anderem die sogenannten „Quasselkanäle“.

Neue Frequenzzuteilung

In den beiden am 20. Dezember 2018 herausgegebenen Nachrichten für Luftfahrer (NfL) gibt die Deutsche Flugsicherung neue Frequenzen für den Flugfunk bekannt. Für den Segelflugbegleit- und Rückholbetrieb ist seither die Frequenz 123.405 MHz (vormals 123.400 MHz) und für den flugplatzübergreifenden Ausbildungs- und Übungsbetrieb für Flugschulen die Frequenz 123.465 MHz (vormals 123.150 MHz) reserviert. Änderungen gab es auch im Freiballonsport- und Verfolgerbetrieb, wo neu auf dem Kanal 122.255 MHz (vormals 122.250 MHz) gefunkt wird, für den Fallschirmsprungbetrieb, in dem die 126.730 MHz (vormals 126,725 MHz) zum Einsatz kommt, und für die Luftschifffahrt, welche die Frequenz 134.005 MHz zugewiesen bekommen hat. Für die Luft-Luft-Kommunikation, wozu etwa Motorflug-, Hängegleiter-, Gleitflugzeug-, Segelflug- und Ultraleichtflugbetrieb zählt, dürfen nun die Frequenzen 122.540 MHz, 122.555 MHz und 130.430 MHz genutzt werden.

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