Allgemeines
Die SERA-Verordnung hat das Ziel, europaweit einheitliche Regeln im Luftverkehr zu schaffen. Sie trat bereits im Dezember 2012 in Kraft, allerdings hat Deutschland sein Opt-Out-Recht genutzt und die nationale Umsetzung um zwei Jahre auf den 5. Dezember 2014 verschoben. Derzeit ist eine Neufassung der Luftverkehrsordnung in Arbeit, die im Januar 2015 in Kraft treten soll. Mit ihr sollen europäisches und nationales Recht angeglichen werden. Die DFS möchte mit einem ganzen Stapel an Veröffentlichungen für Klarheit sorgen. Wir haben uns angeschaut, was in den NfL und AIC geschrieben steht.
Übrigens: Ein weiteres SERA-Paket ist bereits in Vorbereitung. Es soll 2017 in Kraft treten.
Goodbye Foxtrott, hallo RMZ

Am 5. Dezember nimmt Deutschland Abschied vom Luftraum Foxtrott. An seine Stelle tritt die RMZ, die Radio Mandatory Zone. Wörtlich heißt es bei der DFS: „Bei der RMZ handelt es sich um ein explizit in der SERA-Verordnung aufgeführtes neues Luftraumelement, welches in den Luftraumklassen E, F und G Anwendung finden kann und das Mitführen und den Betrieb einer Funkkommunikationsausrüstung für alle Flüge in diesem Luftraum vorschreibt.“ Die Radio Mandatory Zone ermöglicht IFR-Anflüge an unkontrollierten Plätzen und reicht von GND bis 1000 ft AGL. Darüber befindet sich ein abgesenkter Luftraum E.
Vor dem Einflug in die RMZ hat der Pilot eine Erstmeldung auf der entsprechenden Frequenz abzusetzen. Innerhalb der RMZ ist Hörbereitschaft gefordert, der Ausflug ist ebenfalls zu melden. Eine Freigabe ist nicht erforderlich.
Neue ICAO-Karten werden im Dezember nicht erscheinen. Die DFS bietet in der AIC VFR 03 lediglich Ergänzungen an, die auf die vorhandenen Kartensätze geklebt werden können.
Betroffen sind folgende Plätze:
- Allendorf/Eder (EDFQ)
- Barth (EDBH)
- Bautzen (EDAB)
- Bayreuth (EDQD)
- Bremerhaven (EDWB)
- Coburg-Brandensteinsebene (EDQC)
- Cottbus-Drewitz (EDCD)
- Donaueschingen-Villingen (EDTD)
- Donauwörth HEL (EDPR)
- Eggenfelden (EDME)
- Emden (EDWE)
- Giebelstadt (EDQG)
- Hassfurt-Schweinfurt (EDQT)
- Kiel-Holtenau (EDHK)
- Magdeburg/City (EDBM)
- Mengen-Hohentengen (EDTM)
- Oberschleißheim HEL (EDMX)
- Schwäbisch-Hall (EDTY)
- Siegerland (EDGS)
- Straubing (EDMS)
- Wilhelmshaven “Jade Weser Airport“ (EDWI)
Tag, Nacht und Dämmerung

Neu ist die Definition von Tag und Nacht. Als Nacht gelten in der Verordnung „die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet.“ Diese so genannte bürgerliche Dämmerung dauert in Deutschland rund 40 Minuten.
In Deutschland bleibt es voraussichtlich bei der alten Regelung, nach der die Nacht 30 Minuten nach Sonnenuntergang beginnt und 30 Minuten vor Sonnenaufgang endet. Eine entsprechende Regelung findet sich – im Widerspruch zum europäischen Recht – im Entwurf der neuen LuftVO in Paragraph 2 („Maßeinheiten und Zeit“).
Da laut SERA Flugzeuge Lichter künftig nur bei Nacht (und nicht während der Dämmerung) geführt werden müssen, ergeben sich mehr fliegerische Freiheiten. Segelflugzeuge etwa, die keine Lichter führen, dürfen künftig am Abend deutlich länger als bisher in der Luft bleiben. Auch ULs, die oft nicht beleuchtet sind, dürfen dann in der Dämmerung unterwegs sein.
Flugpläne: In der Praxis ändert sich nichts

Mit SERA müssen VFR-Piloten bei Flügen, die der Flugverkehrskontrolle unterliegen, einen Flugplan aufgeben. Im Klartext heißt das: Startet oder endet ein Flug an einem kontrollierten Platz oder führt auch nur durch eine Kontrollzone, ist formal ein Flugplan erforderlich. Auch Einflüge in die Lufträume D und C erfordern die Aufgabe eines Flugplans.
In der Praxis wird sich wenig ändern. Vorgesehen ist die mündliche Aufgabe des Flugplans. Dabei werden nur die wichtigsten Informationen übermittelt, ähnlich wie es heute bei Durchfluganfragen durch eine Kontrollzone geschieht. Es genügt also der Funkkontakt mit der der entsprechenden Flugverkehrskontrollstelle beziehungsweise mit FIS, um sein Vorhaben mitzuteilen und eine Teilstrecke mit Flugplan zurückzulegen.
Lufträume und Sichten

Neues gibt es auch bei den vorgeschriebenen Sichten. Im Luftraum E genügen künftig 5 statt 8 km Flugsicht. Erst im Luftraum C oberhalb von 10.000 ft sind 8 km oder mehr Sichtweite erforderlich. Im Luftraum G bleibt es bei 1,5 km – es sei denn, das Flugzeug ist schneller als 140 kts unterwegs. In diesem Fall gelten sind wie im Luftraum E Sichten von 5 km oder mehr erforderlich.
In Kontrollzonen sind künftig 1000 ft vertikaler Abstand zu Wolken einzuhalten. Bisher genügte Wolkenfreiheit. Bei 1500 ft Untergrenze ist es denkbar, dass Flüge in 500 ft über Grund durchgeführt werden müssen. Auch künftig gibt es Sonder-VFR-Freigaben, falls die Sichtflugbedingungen in der CTR (5 km Bodensicht, 1500 ft Hauptwolkenuntergrenze) nicht erfüllt sind.
Eine weitere Neuerung von SERA ist, dass künftig IFR-Flüge im unkontrollierten Luftraum G erlaubt sind. Dies gilt in Deutschland allerdings nur auf festgelegten Routen.
Deutschland möchte mit der neuen LuftVO übrigens an 2000 ft Mindestflughöhe bei Überlandflügen festhalten, wenngleich in der SERA-Verordnung kein solcher Passus zu finden ist.
Link: Luftraumstruktur der DFS
Sonstiges

SERA enthält viele Änderungen im Detail. So regelt das Paket den Verbandsflug von staatlichen Luftfahrzeugen. Auch wird die GPS-Zeit für verbindlich erklärt. Die Sprechfunkverfahren wurden überarbeitet und um die RMZ ergänzt. Die neue LuftVO regelt jetzt übrigens auch „Massenaufstiege und Massendurchflüge von Brieftauben von und durch Flugplatzkontrollzonen“.
Ungereimtheiten gibt es übrigens beim Datum: Einige Regeln treten laut DFS am 5. Dezember 2014 in Kraft, einige erst am 11. Dezember.