Nach dem Absturz der Ju-52 der Ju-Air am 4. August 2018 hatte die Fluggesellschaft am 17. August den Flugbetrieb mit den beiden verbleibenden Maschinen des gleichen Typs wiederaufgenommen. Da zu diesem Zeitpunkt keine Hinweise auf generelle technische Mängel vorlagen, hatte die Schweizer Luftfahrtbehörde die Wiederaufnahme des Flugbetriebes unter Einhaltung vorsorglicher Maßnahmen bewilligt. Dazu gehörte auch, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt bei neuen Erkenntnissen aus den laufenden Sicherheitsuntersuchungen ein Flugverbot aussprechen würde. Inzwischen liegen erste Ergebnisse der Untersuchung der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle in Form eines Zwischenberichts vor. Nach wie vor gibt es keine Hinweise darauf, dass ein schwerwiegendes technisches Problem zum Unfall mit 20 Todesopfern führte. Die Untersuchung des Wracks ergab jedoch schwerwiegende Strukturschäden in Form von Rissen und Korrosion am Hauptholm und weiteren Teilen des Flugzeuges. Diese Schäden blieben bei normalen Inspektionen und Wartungsarbeiten verborgen und konnten erst anhand der Trümmerteile festgestellt werden. Da die beiden in Dübendorf stationierten Ju-52 HB-HOP und HB-HOS sowohl altersmäßig als auch von den Betriebsstunden her der verunglückten Maschine entsprechen, muss sichergestellt werden, dass beide Maschinen diese Schäden nicht aufweisen. Bis dieser Nachweis erbracht ist, beziehungsweise allfällige strukturelle Schäden behoben sind, dürfen diese beiden Ju-52 vorläufig nicht mehr in die Luft. Der Zwischenbericht zum Unfall ist auf der Webseite der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle zu finden.
Flugverbot für die Ju-52s von Ju-Air : Strukturschäden am Hauptholm
Das schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat per sofort ein vorläufiges Flugverbot für die beiden in Dübendorf stationierten Ju-52 von Ju-Air ausgesprochen. Die Untersuchung des Wracks der am 4. August abgestürzten Ju-52 hatte schwerwiegende strukturelle Schäden im Bereich der Flügelholme ergeben, die bei den normalen Inspektionen nicht festgestellt werden konnten. Sie ständen lauten Pressemitteilung in keinem Zusammenhang mit dem Absturz vom 4. August. Die technischen Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.
