„Schon zum zweiten Mal dieses Jahr bringt ein Flugbeschränkungsgebiet unseren Betrieb vorrübergehend zum Erliegen“, beschwert sich Geschäftsführer Dr. Klaus-Jürgen Schwahn. „Schon im Juni wurde der Luftraum wegen des Besuchs von Benjamin Netanjahu gesperrt und damit auch die 180 in Schönhagen stationierten Flugzeuge gegroundet. Die finanziellen Einbußen sind enorm!“ Schwahn ist nicht bereit, diese Einschränkungen weiter hinzunehmen und hat deshalb mit der Unterstützung von Rechtsanwalt Jochen Hägele eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. In der Klageschrift heißt es, dass das Flugbeschränkungsgebiet Humboldt die subjektiven Rechte der Flugplatzgesellschaft Schönhagen verletze, da ihr durch die vorrübergehende Einstellung des Flugbetriebs Miet- und Pachtminderungen, Schadensersatzforderung der ansässigen Unternehmen sowie Verluste durch entgangene Landegebühren drohten. Die Flugplatzgesellschaft sieht dies als Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie einen ungerechtfertigten Eingriff in ihre Gewerbefreiheit. Darüber hinaus gäbe es keinen verfassungsrechtlich gerechtfertigten Grund zur Ungleichbehandlung gegenüber den Flughäfen Berlin/Tegel und Berlin Schönefeld, die nicht vom Beschränkungsgebiet betroffen sind, was somit ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darstelle. Weiter führt Hägele aus, dass es eine Vielzahl milderer Mittel gäbe, um die Sicherheit von Staatsoberhäuptern sicherzustellen, etwa die Einrichtung einer temporären RMZ oder TMZ. Insoweit richtet sich die Klage weniger gegen Flugbeschränkungen selber als vielmehr gegen die räumliche und zeitliche Ausdehnung und die fehlende behördliche Abwägung milderer Mittel. Wer aufgrund des Flugbeschränkungsgebiets finanzielle Schäden erleidet, sollte dies der Flugplatzgesellschaft Schönhagen (info@edaz.de) melden, so dass entsprechende Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können.
Flugbeschränkungsgebiet „ED-R Humboldt“ :Schönhagen reicht Klage ein
Die Flugplatzgesellschaft Schönhagen wehrt sich gegen das Flugbeschränkungsgebiet Humboldt. Sie sieht diese Maßnahme als unberechtigten Eingriff in ihre Gewerbefreiheit und hat deshalb gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage eingereicht.
Veröffentlicht am 27.09.2018

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