Fliegen ohne Flugleiter
Aus den Einnahmen der Landegebühren lässt sich oft nur ein geringer Teil der Personalkosten eines Flugplatzes finanzieren. Eine weitere Einschränkung der Betriebszeiten würde aber noch weniger Geld in die Kassen bringen. An verkehrsarmen Flugplätzen und verkehrsstarken Landeplätzen zu verkehrsschwachen Zeiten muss jedoch ein Info-Mitarbeiter nicht immer präsent sein.
Auf diesen Einsichten unter anderem fußt die Idee des "Fliegens ohne Flugleiter": Das vorhandene Personal könnte effektiver in der Organisation und im Servicebereich eingesetzt werden. Längere Öffnungszeiten bei niedrigeren Personalkosten würden sich positiv auf das Betriebsergebnis auswirken. Auch die Mehrzahl der Luftsportvereine, deren Flugplätze meist nur am Wochenende aktiv sind, könnten von der neuen Regelung profitieren. Damit wäre eine bessere Auslastung der Fluggeräte unter der Woche möglich. Diese Flexibilisierung verlangt natürlich ein behutsames Vorgehen gegenüber skeptischen und lärmübersensiblen Flugplatzanrainern. Bei vielen unserer europäischen Nachbarn leistet man sich schon seit langem nicht mehr den Luxus eines unausgelasteten Türmers. An einigen Verkehrslandeplätzen sind dort sogar VFR-Nachtlandungen und IFR-Anflüge möglich.
Nun mehren sich auch in Deutschland die Anträge auf Zulassung des Fliegens ohne Flugleiter. Bundeseinheitliche Richtlinien hierzu leider immer noch Fehlanzeige. Zudem gibt es noch hinderliche Restriktionen auf PPR-Basis. Dadurch wird häufig der Benutzerkreis eingeschränkt, etwa auf ortsansässige Luftfahrzeuge oder Werkstattflüge. Oftmals sind auch Ausbildungs- oder Platzrundenflüge ausgenommen.
Vorteile der Flugleiterpräsenz:
- Der Flugleiter sorgt für eine schnelle Benachrichtigung der Rettungsdienste und kann selbst als Retter tätig werden.
- Ständige Präsenz eines Vertreters des Flugplatzbetreibers vor Ort
- Ein Flugbetrieb ohne Flugleiter könnte bei Außenstehenden das Misstrauen gegenüber der Allgemeinen Luftfahrt verstärken. ·
Vorteile eines Verzichts auf ständige Flugleiterpräsenz:
- Reduzierung der Personalkosten
- flexiblere Öffnungszeiten
- Stärkung der Eigenverantwortlichkeit von Piloten.
Wenn der Info-Turm nicht besetzt ist, müssen die an- und abfliegenden Piloten den Funksprechverkehr komplett selbst organisieren. Die bei der DFS zuständige Fachabteilung sieht indes zurzeit keinen Handlungsbedarf, die per NfL veröffentlichten Sprechgruppen um den Bereich "Flugbetrieb ohne Flugleiter" zu ergänzen. Ein spezieller Trainingsbedarf ist deshalb vorhanden. Die Ausbilder sind daher gut beraten, entsprechend darauf abgestimmte Sprechfunkübungen in den Unterricht zu integrieren. Ein realer An- und Abflug eines stummen Landeplatzes, unter Anleitung eines Fluglehrers, sollte diese Lektion abrunden. Damit wird das Ausbildungsziel des eigenverantwortlichen Handelns eines Piloten gestärkt. Diese Trainingseinheit ist auch in verkehrsarmen Zeiten am Ausbildungsflugplatz mit Türmer zu realisieren, natürlich nach vorheriger Absprache mit Info.
Zudem ist wünschenswert, durch thematisierte Fragestellungen in der Theorieprüfung diesen zukünftig wichtiger werdenden Sektor abzudecken. Auch sollten Flüge an stummen Flugplätzen Bestandteil von Flugprüfungen werden. Ebenso könnte dies einer der Trainingsinhalte von Übungsflügen mit Fluglehrer zum Erhalt der Klassenberechtigung SEP/TMG sein.
BEISPIELE FÜR ALLGEMEINE FUNKANRUFE
Abflug
● Am Rollhalt aufmerksam den Quer- und Endanflug beobachten. "D-EBUU startet auf der Piste 35." Danach erst auf die Piste rollen und zügig starten.
● Meldung nach dem Start: "D-EBUU. Drehe in den Querabflug 35."
● Ausflug aus der Platzrunde: "D-EBUU, verlasse die Platzrunde aus dem Gegenanflug 35 nach Süden, steige auf 3000 ft."
Anflug
● Einflug in die Platzrunde, kurz vor Erreichen des Gegenanfluges: "D-EBUU, drehe in den Gegenanflug 35."
● Unmittelbar vor dem Einkurven in den Queranflug: "D-EBUU, drehe in den Queranflug 35."
● Vor dem Eindrehen in den Endanflug: "D-EBUU, drehe in den Endanflug 35."
● Nach der Landung: "D-EBUU, Piste 35 verlassen."
● Weitere Meldungen: "D-EBUU, überfliege den Platz nach Osten in 2000 ft."
"D-EBUU, fliege einen Vollkreis 1 NM westlich Gegenanflug 35 in 1500 ft."
Der flächendeckenden Einführung des Fliegens ohne Flugleiter ist man mit den bisherigen Maßnahmen auch in Deutschland ein gutes Stück näher gekommen. Hält sich jeder Aviateur penibel an die vorgegebenen Regeln und Verfahren, hat man gute Argumente, die zuständigen Luftfahrtbehörden vom weiteren Abbau derzeit noch bestehender Nutzungseinschränkungen zu überzeugen.
Vorher abklären
Bei dem telefonischen Kontakt mit dem Flugplatzbetreiber (PPR) sollten vor dem Abflug die nachfolgenden Punkte abgeklärt werden:
● Zustand der Flugbetriebsflächen
● zu hinterlegende Angaben im Hauptflugbuch (auszufüllendes Formblatt)
● Verfügbarkeit von Kraftstoff, Selbstbedienung an der Tankstelle
● Zahlungsmodalitäten
● Zweck des Fluges (bei gewerblichen Flügen sowie Zollabfertigungen ist die Anwesenheit eines Flugleiters beziehungsweise BfL erforderlich)
● sonstige örtliche Besonderheiten.
Plätze ohne Flugleiter: Nicht in der AIP
Derzeit gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen für das Fliegen ohne Flugleiter, die Bundesländer handhaben dies nach ihren jeweils eigenen Vorstellungen. Leider gibt es auch kein veröffentlichtes Verzeichnis, in dem alle Verkehrslandeplätze aufgeführt sind, an den das "Fliegen ohne Flugleiter" praktiziert wird. Auch in den bekannten Luftfahrtnachschlagewerken AIP und Bottlang sucht man diese Information derzeit vergebens.
So obliegt es den Flugplätzen, in ihren Veröffentlichungen und im Rahmen der PPR-Anfrage auf diese besondere Verfahrensweise hinzuweisen. Vorbildlich gelöst hat dies zum Beispiel der Verkehrslandeplatz Schönhagen, der im April 2005 die Genehmigung für das Fliegen ohne Flugleiter erhalten hat. Auf der Internetseite www.edaz.de sind die Empfehlungen für den Anflug sehr ausführlich beschrieben.
Karl-Heinz Apel