
Das Umnutzungsprojekt für den Flugplatz Dübendorf, das bereits im Jahr 2014 vom Bundesrat abgesegnet worden war, sieht den Bau eines Innovationsparks auf dem Fluggelände vor. Dies wiederum beeinträchtigt die Authentizität und die Integrität der Stätte, befanden die Experten, weshalb der Flugplatz als nicht schützenswert eingestuft wurde. Stattdessen wurden die Salginatobelbrücke in Graubünden, die alten Buchenwälder im Tessin und der Bettlachstock in Solothurn in die Liste aufgenommen. Für die Initianten ist dies ein herber Schlag und nicht unbedingt nachvollziehbar. Dass der Schutz aufgrund der geplanten Überbauung nicht gewährt worden ist, schätzen sie aus historischer Sicht als fragwürdig ein. Das Schutzkriterium war das einzige der fünf Kriterien, das der Flugplatz Dübendorf nicht erfüllte. Doch es gibt auch einen erfreulichen Lichtblick. So ist im Bericht der Expertengruppe zu lesen: „Die Nichtberücksichtigung von Stätten für eine zukünftige Kandidatur des Welterbes bedeutet nicht, dass diese keinen Wert hätten oder dass für deren Pflege und Erhaltung kein Interesse bestünde. Im Gegenteil kann es sich auch bei nicht ausgewählten Stätten um im nationalen oder regionalen Massstab äusserst bedeutende und wichtige Denkmäler handeln, die geschützt und integral erhalten werden müssen. Objekte, die nicht den Kriterien des Welterbes entsprechen, können unter Umständen in anderen (internationalen) Formaten gefördert werden."