Lockdown II: Österreich setzt Flugsport aus

Lockdown II
Österreich setzt Flugsport aus

Veröffentlicht am 18.11.2020
Österreich setzt Flugsport aus
Foto: Gerhard Marzinzik

Mit der am 17. November inkraft getretenen Covid-19-Notmaßnahmenverordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz müssen die Sport- und Freitzeitpiloten in Österreich erneut weitgehend am Boden bleiben. Wie der Österreichische Aeroclub als Dachverband der Luftsportvereine in seinen Grundsätzen für den Flugbetrieb informierte, sei das Betreten von Sportstätten und damit auch von allen Flugfeldern zum Zweck der Ausübung von Sport untersagt. Nach Ansicht des ÖAeC gelte dies nicht nur für Segelfliegen und Fallschirmspringen, sondern auch für alle Flüge, bei denen nicht ein unter strengen Voraussetzungen noch zulässiger, zu beruflichen Zwecken unbedingt notwendiger Transport von Personen von A nach B beabsichtigt sei. Nicht zulässig seien daher auch alle Rundflüge und alle anderen Flüge, bei denen nicht ein beruflich notwendiger Transport beabsichtigt werde.

In Deutschland lässt der seit dem 3. November laufende "Lockdown light" den Luftsportvereinen in gewissem Rahmen die Chance, weiter zu fliegen. Vielfach wird Luftsport hierzulande als Individualsport eingestuft, der nur allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushalts erlaubt ist. In Baden-Württemberg beispielsweise sind Sportflugplätze und Sportboothäfen vom Betriebsverbot für öffentliche und private Sportstätten ausgenommen. Auch Flugschulen dürfen hier unter Einhaltung der Hygieneregeln weiter betrieben werden. Auch Werkstattbetrieb und Vereinssitzungen sind laut Baden-Württembergischen Luftfahrtverband möglich, weil sie dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Verein dienten. Nicht erlaubt seien allerdings Unterhaltungsveranstaltungen wie Feiern oder Flugtage. In NRW und Bayern gelten ähnliche Regelungen. Im Zweifelsfall muss die aktuelle Corona-Verordnung des Landes konsultiert werden.