Beim Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidium ist bei der Polizeifliegerstaffel am Standort Egelsbach – vorbehaltlich noch durchzuführender Personalmaßnahmen – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als
Fluggerätmechanikerin und Luftfahrzeug-Prüferin / Fluggerätmechaniker und Luftfahrzeug-Prüfer (w/m/d)
Nach EASA Part-66; Lizenz für freigabeberechtigtes Personal der Kategorie A, B1.2 / 1.3, C
Kennziffer 14-2022
zu besetzen
Der Beschäftigungsumfang beträgt 100 % (40 Stunden / Woche). Die Einstellung erfolgt in der Entgeltgruppe 10 des TV-H. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Bewerberinnen / Bewerber nach langjähriger Tätigkeit in der Entgeltgruppe 10 oder einer entsprechenden Tätigkeit außerhalb des Geltungsbereichs, in die Entgeltgruppe 11 einzugruppieren.
Ihre Aufgaben:
Anforderungen: A-Kriterien – diese müssen erfüllt sein:
B-Kriterien – wünschenswert:
Das bieten wir Ihnen:
Ansprechpartner:
Für Fachfragen steht Ihnen Herr Geiser (Tel. 06103 / 20567 – 300) zur Verfügung. Für Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Frau Macholl (Tel. 06134 / 602 – 4332) wenden.
Was noch wichtig ist:
Voraussetzung für eine Tätigkeit bei der Hessischen Bereitschaftspolizei ist die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage "Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung" (finden Sie im Bewerbungsportal unterhalb des Ausschreibungstextes bzw. unter dem Reiter "Anlagen") auszufüllen und umgehend zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (beidseitige Kopie Personalausweis bzw. Reisepass) in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen.
Allgemeine Hinweise:
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 04.08.2022 ausschließlich online über stellensuche.hessen.de an das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium.
Zum Bewerben hier klicken.
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten. Bitte erstellen Sie hierzu ein vollständiges Bewerberprofil und laden die Bewerbungsunterlagen innerhalb des Bewerbungsvorganges hoch.
Es werden für das Auswahlverfahren folgende Unterlagen benötigt:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesverwaltung werden gebeten, sich über das Service-Portal zu bewerben und neben der Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte durch die Personalverwaltung des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums zu erklären.
Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, die vollständige Besetzung der Stelle muss jedoch gewährleistet sein. Das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel "Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen" zertifiziert. Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt. Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert. Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (GDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundverordnung).