
Verkehrsminister sichert Zukunft der HubschrauberlandeplätzeKrankenhaus-Landeplätze dürfen weiter angeflogen werden
Der hohe Standard der Luftrettung in Deutschland bleibt erhalten. Verkehrsminister Dobrindt eklärte jetzt, dass alle Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern erhalten bleiben, und nicht ein einziger geschlossen werde.

Christoph 23 ist am Bundeswehrzentralkrankenhaus in Koblenz stationiert und der erste Rettungshubschrauber bundeweit, der im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit von Bundewehr und ADAC die Notarztversorgung im Norden von Rheinland-Pfalz sicherstellt. Foto und Copyright: ADAC Luftrettung
Viel Staub war aufgewirbelt worden, als man feststellte, dass ein Großteil der deutschen Krankenhaus-Landeplätze nicht den neuesten, gerade in Kraft getretenen EU-Richtlinen entsprachen. Das hätte dramatische Folgen für die Luftrettung nach sich ziehen können, denn demnach hätten die meisten Plätze nicht mehr angeflogen werden dürfen. Das nahezu perfekte Netz der Luftrettung über deutschem Hoheitsgebiet wäre gerissen.
Das Problem ist nun vom Tisch. Das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur), namentlich sein oberster Dienstherr, Alexander Dobrindt, hat dafür gsorgt, das die Plätze an Krankenhäusern auch in der Zukunft uneingeschränkt angeflogen werden können.
Um die Richtlinien EU-adäquat umsetzten zu können, werden bisherige Landeplätze im Interesse der Notfallvorsorge in "Landestellen von öffentlichem Interesse" (Public Interest Sites/PIS) ungewandelt.
Demnach kann jeder Platz in einer unmittelbaren Notlage eines Patienten (im Rahmen der Hilfeleistung bei Gefahr für Leib und Leben einer Person, § 25 Absatz 2 Luftverkehrsgesetz) angeflogen werden, wenn der Pilot dies als sicher einschätzt.
Das BMVI und das LBA haben dieses Reglement mit den Luftrettungsunternehmen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft abgstimmt, und gemeinsam eine Liste der küftigen Landeplätze erabeitet. Damit wurden auch erstmalig alle relevanten Krankenhaus-Landeplätze bundesweit erfasst. Es sind 2346. Sollten weitere Krankenhäuser oder Kliniken Bedarf für die Deklarierung als PIS sehen, können sie zusätzlch bei der Überarbeitung der Listen berücksichtigt werden.
Den Luftettungsorganisationen wurde die entsprechende Genehmigung zur Nutzung auf Grundlage der Verordnung EU Nr. 965/2012 erteilt.