Update: Tragschrauber bei Brandenburger Polizei: Diskussion um Betriebserlaubnis
Das Land Brandenburg hat sein Pilotprojekt zum Einsatz von Tragschraubern im Polizeidienst beendet. Von August 2007 bis Mai 2008 wurden die Einsatzmöglichkeiten der ultraleichten Drehflügler des Musters MT-03 ausgelotet.
In der zweiten Phase des Projekts bis September 2008 wurde die MT-03 erstmals für Such- und Beobachtungsaufgaben sowie zur Unterstützung von Fahrzeugkontrollen eingesetzt. Das UL wurde inklusive Pilot von einem am Flugplatz Saarmund ansässigen Unternehmen gechartert - die acht beteiligten Beamten nahmen jeweils auf dem Copiloten-Sitz Platz. Bis Ende des ersten Quartals 2009 wird nun ein Abschlussbericht erstellt, auf dessen Basis das Ministerium entscheiden wird, ob sich Tragschrauber dauerhaft für den Polizeieinsatz in Brandenburg eignen.
Einen faden Beigeschmack hat das Projekt allerdings. Die Betriebserlaubnis zahlreicher Tragschrauber des Typs MT-03 ist erloschen, sofern das einzelne Gerät entgegen dem Kennblatt und entgegen der Bauvorschriften mit einem zweiten Tank ausgestattet ist. Der DULV hat in seiner Funktion als zulassender Verband am 6. November 2008 die Sicherheitsmitteilung SI 08-01 veröffentlicht. "Die Verwendung eines zweiten Kraftstoffbehälters führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Tragschraubers. Sollte ein zweiter Behälter eingebaut sein, ist dieser unverzüglich vom Kraftstoffsystem abzukoppeln und komplett zu entleeren. Der leere Kraftstoffbehälter ist als Ladung zu betrachten."
Die Polizei, die ebenfalls mit zwei Tanks unterwegs war, sieht sich allerdings nicht in der Schuld: "Unser Projekt ist seit dem 26. September beendet, als die Mitteilung noch nicht veröffentlicht war", sagte der stellvertretende Sprecher des Brandenburger Innenimisteriums, Wolfgang Brandt, gegenüber dem aerokurier. Außerdem sei die Polizei nur Charterkunde gewesen.
Bedenken gegen den hoheitlichen Einsatz von Gyrokoptern äußert die Gewerkschaft der Polizei. Frank Domanski, Chef des Landesverbandes Brandenburg, sieht zahlreiche Probleme: eingeschränkte Einsatzfähigkeit der ULs nur bei Tag und gutem Wetter, geringe Zuladung und nicht zuletzt versicherungstechnische Probleme für die fliegenden Beamten. Von der erloschenen Betriebserlaubnis ist die Polizeigewerkschaft überrascht und erwägt rechtliche Schritte. Mehr zu den aktuellen Entwicklungen in der Tragschrauberszene lesen Sie in der Januar-Ausgabe des aerokurier, die am 30. Dezember erscheint.
Zwischenzeitlich hat sich das Brandenburger Innenministerium mit einer Pressemitteilung zu Wort gemeldet, die wir an dieser Stelle veröffentlichen.
Innenministerium: Tragschrauber flog nicht ohne Zulassung
LUBB: Halter und verantwortliche Piloten sind entlastet
Zu den Medienberichten über eine angeblich fehlende Betriebserlaubnis für einen Tragschrauber, der zu Testzwecken bis zum 26. September 2008 im Auftrag der Polizei eingesetzt war, erklärt das Innenministerium:
Nach einem jetzt vorliegenden Schreiben der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LUBB) ist der für den Test bei einer brandenburgischen Firma gecharterte Tragschrauber des Typs MT-03 nicht rechtswidrig betrieben worden.
Danach verfügt das Modell MT-03 über eine ordnungsgemäße Musterzulassung nach § 4 Abs. 1 a) Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Für den verwendeten MT-03 liegt auch ein Zertifikat über die Stückprüfung nach § 10 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) vor. Die Stückprüfung ist vorgeschrieben, um die Übereinstimmung des Gerätes mit der Musterzulassung zu bestätigen. Damit war auch die Verkehrszulassung nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 LuftVZO gegeben.
Wenn der Tragschrauber gleichwohl abweichend von der Musterzulassung mit zwei Tanks ausgerüstet wurde und damit die Stückprüfung unbeanstandet durchlief, erlosch die Verkehrszulassung erst mit dem Widerruf durch den Deutschen Ultraleichtflugverband e.V. (DULV) als Beauftragten nach § 31c Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Der Widerruf für die mit zwei Tanks ausgerüsteten Tragschrauber vom Typ MT-03 erfolgte am 06. November 2008 - und damit nach Ende der Testflüge der Polizei im Rahmen des Projekts Tragschrauber.
Zusammenfassend teilte die LUBB mit:
'Im Fazit ist aufgrund der Überprüfung unter Gesichtspunkten der Luftaufsicht festzustellen, dass die Verkehrszulassung zwar rechtswidrig aufgrund der fehlerhaften Stückprüfung in der Zuständigkeit des DULV erteilt wurde, aber bis zum Zeitpunkt ihres Widerrufs rechtswirksam ist bzw. war. Demgemäß trifft es im Ergebnis nicht zu, dass die Polizei ihre Tests mit einem nicht zugelassenen Luftfahrzeug durchgeführt hat. Sowohl der Halter als auch die verantwortlichen Piloten sind damit entlastet.'
(pat)
10.12.2008
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