Der Weg zur Ultraleichtflug-Lizenz
Die Lizenz: Was erwartet den Einsteiger?
Wer kann UL-fliegen lernen? Jeder, ganz gleich ob jung oder alt. Die UL-Lizenz, auf Amtsdeutsch heißt sie „Lizenz für Luftsportgeräteführer“, ist verglichen mit dem PPL einfacher und unbürokratischer zu erwerben.
Die Lerninhalte beschränken sich auf das, worauf es beim Sichtflug ankommt: Das Beherrschen des Flugzeugs, die Verkehrsregeln und die Navigation mit Karte und Kompass. Mit Funknavigation oder gar Instrumentenflug etwa hat der UL-Pilot in seiner Ausbildung nichts zu tun. Für den Erwerb der Lizenz bedarf es wie beim PPL einer praktischen und einer theoretischen Ausbildung mit abschließender Prüfung.
Die Theorie behandelt die Bereiche Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Verhalten in besonderen Fällen, menschliches Leistungsvermögen und Technik. Während der pyrotechnischen Einweisung lernt der angehende Pilot außerdem noch den korrekten Umgang mit dem Rettungsgerät.
In der Praxis sind mindestens 30 Flugstunden gefordert. Fünf Flugstunden davon müssen im Alleinflug absolviert werden, inklusive Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen. Vorgeschrieben sind außerdem Außenlandeübungen mit Fluglehrer sowie mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometern mit Zwischenlandung. Mindestens drei Überlandflüge über jeweils 50 km muss der Schüler allein meistern.
Soweit das Gesetz: In der Praxis gilt der alte Spruch „Jeder Jeck ist anders“. Nicht jeder „Fußgänger“ ist nach 30 Stunden reif für die praktische Prüfung – zu viele neue Eindrücke prasseln auf den Schüler ein, die der eine schneller, der andere eben langsamer verarbeitet. Schon bei der Ausbildung ist der Weg das Ziel.
Beliebt und weit verbreitet - Ultraleicht Eurostar Foto und Copyright: aerokurier / Holland-Moritz
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