Gurt-AD: EASA versagt, Hersteller mauern – und der Kunde zahlt?
Die bei der EASA geplante luftfahrttechnische Anweisung (Proposed Airworthiness Directive, PAD No. 10-010) vom 13. Januar zu Sicherheitsgurten hat in der Allgemeinen Luftfahrt wie der Verkehrsluftfahrt einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Betroffen sind Gurtsysteme in der Größenordnung von zig Tausend Stück! Der Schaden beziffert sich auf einen mehrstelligen Millionenbetrag, sollte die PAD wie geplant in Kraft treten. Und das nur, weil die EASA ihrer eigentlichen Aufgabe als Aufsichtsbehörde nicht nachkommt. Bis zum 10. Februar kann die PAD noch per E-Mail kommentiert werden.
Besonders betroffen ist die Allgemeine Luftfahrt und der Luftsport in Deutschland, denn nur in D-zugelassenen Luftfahrzeugen sind die Sicherheitsgurte mit der NfL II-83/99 auf eine Lebenszeit von zwölf Jahren beschränkt. Viele Halter haben nach Ablauf dieser Zeit die Anschnallgurte ihrer Flugzeuge bei Wartungsbetrieben mit neuen Gurtbändern ausstatten lassen, was deutlich preiswerter ist als der Neukauf einer kompletter Einheit inklusive Schloss und Metallschäkeln. Ähnlich wie Privathalter verfahren auch viele Airlines, sie lassen unansehlich gewordene Sitzgurte mit neuen Gurtbändern versehen.
Die deutsche Sonderlösung der Lebensdauerbeschränkung von Anschnallgurten hat gerade in Deutschland einen neuen Markt und eine spezialisierte Wartungsindustrie entstehen lassen. Von der luftfahrttechnischen Anweisung sind deshalb ausnahmslos deutsche Betriebe betroffen.
Es ist ein reiner Formalismus und damit eine riesige Geldverschwendung, weshalb jetzt allen, einmal bei den Wartungsbetrieben (LTB Schlemann, ACM Aircraft Cabin Maintenance GmbH, Gadringer Gurte GmbH und R & S Aircraft Service) instandgesetzten Gurten die Zulassung entzogen werden soll. Die EASA hat festgestellt, dass den betroffenen Wartungsbetrieben nicht die Wartungsunterlagen (approved maintenance data) der Hersteller zur Verfügung stehen, also die herstellerseitige Beschreibung, wie die Gurtbänder zu wechseln sind. Die Arbeiten entsprechen demnach nicht den Formalien, worauf die EASA nun nur lapidar feststellt, dass so gewartete Gurte ausgetauscht werden müssen. Und das, obwohl den betroffenen luftfahrttechnischen Betrieben durch die Zulassung durchs Luftfahrt-Bundesamt nach Part 145 bestätigt ist, sachkundig entsprechende Wartungen und Reparaturen vornehmen zu können. Fälle, in denen die gewarteten Gurte versagt oder sich in irgendeiner Weise als unsicher erwiesen hätten, gibt es nicht.
Statt alle Verantwortung bei den Flugzeughaltern abzuladen, wäre es vornehmste Pflicht der EASA, bei den Herstellern auf eine Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu drängen. Die „approved maintenance data“ müssen die Hersteller nach europäischer Gesetzeslage (Part 21) den Eigentümern und Nutzern zur Verfügung stellen, damit diese die Produkte lufttüchtig erhalten und reparieren können! Hier mauern die Hersteller. Statt aber die Hersteller zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu bringen und damit zur Herausgabe der Unterlagen, wählt die Behörde den völlig inakzeptablen Weg, ignoriert die Rechtslage und schiebt alle Verantwortung den Flugzeughaltern zu!
Der Schuss vor den Bug, den das europäische Parlament der EASA erst kürzlich verpasst hat, den Gesetzesrahmen kundenfreundlicher zu gestalten, scheint seine Wirkung bereits eingebüßt zu haben. Die Proposed Airworthiness Directive ist ein bequemer Rückzug ins Formalistische, der den Konflikt mit den Herstellern vermeidet, stattdessen alles dem Endkunden aufbürdet.
Wichtig ist jetzt, der EASA zu zeigen, wie groß die Zahl der Betroffenen ist, die nach der vorgesehenen AD zu massiven Investitionen gezwungen wären, ohne dass die Luftfahrt damit auch nur einen Deut sicherer wird. Ganz abgesehen davon, dass in der vorgesehenen Frist von nur drei Monaten es unmöglich sein wird, alle betroffenen Gurte auszutauschen. Viele Flugzeuge würden dann unklar und müssten am Boden stehen bleiben!
Die Kommentierungsfrist (ADs@easa.europa.eu) läuft noch bis zum 10. Februar.
Gerhard Marzinzik 21.01.2010
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