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Luftrecht

Oktoberfest-Flugbeschränkungsgebiet 2011 - Achtung größere Ausdehnung des Gebietes als im Vorjahr

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Oktoberfest Luftrecht
Inhaltsübersicht:Rechtsfragen rund ums FliegenOktoberfest-Flugbeschränkungsgebiet 2011 - Achtung größere Ausdehnung des Gebietes als im Vorjahr Vorsicht bei Mitflugangeboten Aktuelle NfL (110/11) zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben Luftrecht: Änderungen Europäischer Verordnungen die den Luftverkehr betreffen Betrugsversuche beim Verkauf von Gebrauchtflugzeugen! Angekündigte Rücknahme der Genehmigung von Standardinstandhaltungsprogrammen (SIHP) Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung - teilweise mit deutlichen Erhöhungen der Gebühren verbunden Bereits mehr als zehn Luftraumverstöße gegen das Oktoberfest-Flugbeschränkungsgebiet Befreiung von der Energiesteuer für die gewerbliche Luftfahrt Aschewolke: Festlegung einer „No Flight Zone“ sowohl für IFR- als auch für VFR-Flüge? Luftrecht und Zubehör: Notsender, Feuerlöscher, Verbandskasten & Co Klassisches Flugbuch kontra elektronischen Aufzeichnungen Vollkaskoversicherung und Pilotenfehler Amts- und Arbeitssprache der Luftfahrtbehörden Ende der Übergangsfrist zum 31.12.2009 des § 4 Abs. 2 Landeplatz–Lärmschutz-Verordnung…Und was nun? Ausweichregeln - einfach und lebenswichtig! Wachsam beim Windrad - so können Flugplatzbetreiber reagieren Haftungsausschluss und Sorgfaltspflicht Eintragung der Kunstflugberechtigung, Streu- und Sprühberechtigung sowie Schleppberechtigung durchs LBA: Passagier, Besatzungsmitglied oder Sicherheitspilot?

Für das Münchener Oktoberfest ist wie in den vergangen Jahren auch ein Gebiet mit Flugbeschränkungen eingerichtet worden (NfL I-152/11).
Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Grenzen sowohl lateral als auch vertikal verändert wurden!

Das Beschränkungsgebiet erstreckt sich über eine Kreisfläche mit einem Radius von 3 NM (im Vorjahr 2 NM) um die Koordinaten N 48 07 49 E 011 33 00.

Da nun auch ein Bereich tangiert wird, dessen Luftraum-Charlie-Untergrenze höher liegt als direkt über der Wiesn gelten auch unterschiedliche Obergrenzen für das temporäre Flugbeschränkungsgebiet. Die Vertikale Begrenzung erstreckt sich in diesem Jahr erstmals von Grund bis FL 65, unterhalb des Sektors "4500 ft– FL100" des Luftraums C München GND bis 4500 ft MSL.

In dem Gebiet "München" sind alle Flüge untersagt. Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind Flüge der Polizeien und der Bundeswehr, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie
radargeführte Flüge nach Instrumentenflugregeln in Flughöhen von 5000 ft MSL und höher. Das Flugbeschränkungsgebiet ist vom 17. September 2011 bis zum 3. Oktober 2011 täglich 0600-2330 aktiv.

Bei Nichtbeachtung des Beschränkungsgebietes müssen die betroffenen Piloten damit rechnen, dass gegen Sie ein Strafverfahren gemäß § 62 LuftVG eingeleitet wird.

§ 62 LuftVG – Luftsperrgebietsverletzung – lautet: Absatz 1: Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Absatz 2: Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

Tatsächlich wurden selbstverständlich in den letzten Jahren bei solchen Verstößen keine Freiheitsstrafen, wohl aber empfindliche Geldstrafen oder Einstellungen des Verfahrens – ebenfalls gegen Bezahlung erhebliche Geldauflagen – ausgesprochen.

Bitte daher unbedingt das Gebiet um das Oktoberfest meiden und auch Fliegerkameraden/ Pilotenkollegen darauf aufmerksam machen.

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Vorsicht bei Mitflugangeboten

Frank Dörner

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