BFU-Flugsicherheitsinfo zu IFR/VFR Verkehr in Luftraum E
In ihrer aktuellen Flugsicherheitsinformation beschäftigt sich die BFU mit dem Thema "gefährliche Annäherungen im Luftraum E". Insbesondere in der Nähe von Verkehrsflughäfen ist hier von allen Beteiligten besondere Aufmerksamkeit gefordert.
In den meisten Flugphasen kommen sich im deutschen Luftraum Verkehrsflugzeuge und Business-Jets sowie Kleinflugzeuge und Luftsportgeräte kaum in die Quere: Größerer IFR-Verkehr startet meist in der Kontrollzone eines großen Airports und bewegt sich dann zügig aufwärts in Flugflächen, die ohnehin meist außerhalb der Reichweite von Echo- oder Mike-Fluggerät sind. Ähnlich ist die Situation bei der Landung.
Luftsportler und zahlreiche Flüge der General Aviation bewegen sich oft vom Grasplatz aus in Höhen bis 5000 Fuß. Doch der Gedanke: "Da habe ich ja mit dem Großluftverkehr ohnehin nie etwas zu tun", ist ein fataler Irrtum, wie die BFU in ihrer Empfehlung praxisnah und lesenswert beschreibt.
So wurden nach Angaben der Braunschweiger Experten in den vergangenen Jahren vermehrt gefährliche Annäherungen von Luftfahrzeugen (AIRPROX) im Luftraum E registriert. Im Sinne des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes (FIUUG) werden solche Ereignisse bei entsprechender Annäherung als Schwere Störungen klassifiziert, da sich beinahe ein Unfall ereignet hätte.
"Von besonderer Bedeutung sind dabei die Begegnungen zwischen Verkehrsflugzeugen und Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt, wie Motor- und Segelflugzeuge sowie Luftsportgeräte. Die räumlichen Abstände der Luftfahrzeuge bzw. der Abstand der Flugwege beim Kreuzen der Luftfahrzeuge betrug teilweise horizontal weniger als 1 nautische Meile (NM) und vertikal weniger als 300 ft", erklärt die BFU.
Weshalb kommt es zu diesen riskanten Begegnungen? Grund dafür ist die Luftraumstruktur. Luftraum E ist ein kontrollierter Luftraum. Die Obergrenze liegt bei FL100 (Alpen FL130) und die Untergrenze zwischen 1 000 ft und 2 500 ft GND.
In Deutschland findet hier gemischter Flugverkehr nach Sichtflugregeln (VFR) und Instrumentenflugregeln gleichermaßen (IFR) statt. Der ICAO-Grundsatz lautet „see and avoid“. Nach dieser Devise sollen alle Beteiligten zur Sicherheit in diesem Luftraum beitragen. Dabei begegnen sich insbesondere an Schönwettertagen absolut ungleiche Fluggeräte im Luftraum E: Das reicht vom behäbigen Motorsegler bis zu Gulfstream, Citation, Airbus oder Boeing.
Für den VFR-Verkehr ist weder Funkkontakt und Transponderpflicht noch die Freigabe von einer Flugsicherungsstelle vorgeschrieben. Es werden nur Flüge nach Instrumentenflugregeln durch die Flugsicherung zueinander gestaffelt.
Der IFR-Flieger wird, soweit diese Information über entsprechenden Verkehr vorliegt, auf vorhandenen Sichtflugverkehr von der Flugverkehrskontrolle (ATC) hingewiesen.
Der VFR-Flieger wird ebenfalls auf andere Luftfahrzeuge (IFR und VFR) hingewiesen, vorausgesetzt er steht mit einer Flugsicherungsstelle (Tower oder Fluginformationsdienst (FIS)) in Funkkontakt.
Spannend ist vor allem auch eine Gegenüberstellung der entsprechenden Karten:
Der IFR-Flieger fliegt mit Kartenmaterial, welches keine ausreichende Information zur Luftraumstruktur enthalten muss. Nur mit der zusätzlichen Nutzung einer VFR-Luftraumkarte wäre es ihm möglich zu erkennen, wann er in den Luftraum E ein- bzw. ausfliegt.
Der VFR- Flieger ist verpflichtet seinen Flug mit aktuellem VFR- Kartenmaterial anzutreten und er sollte jederzeit in der Lage sein, seine Position einem entsprechenden Luftraum zuzuordnen. Er fliegt jedoch permanent nach Sichtflugregeln und wird entsprechend aufmerksam den Luftraum beobachten.
Wie sich der Flugweg eines IFR-Piloten im Anflug auf einen Verkehrsflughafen gestaltet, bei dem erst der Luftraum E durchflogen werden muss, zeigt anschaulich die Situation am Flughafen Braunschweig. Hier führt der Weg beim Instrumentenanflug vom entsprechenden Funkfeuer Celle durch den Luftraum Echo bevor es dann in die Kontrollzone geht.
Die komplette Flugsicherheitsinfo mit weiteren Tipps lässt sich hier bei der BFU herunterladen.
HS / BFU 27.07.2011
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