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Kosten

Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung - teilweise mit deutlichen Erhöhungen der Gebühren verbunden

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Inhaltsübersicht:Rechtsfragen rund ums Fliegen Oktoberfest-Flugbeschränkungsgebiet 2011 - Achtung größere Ausdehnung des Gebietes als im Vorjahr Vorsicht bei Mitflugangeboten Aktuelle NfL (110/11) zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben Luftrecht: Änderungen Europäischer Verordnungen die den Luftverkehr betreffen Betrugsversuche beim Verkauf von Gebrauchtflugzeugen! Angekündigte Rücknahme der Genehmigung von Standardinstandhaltungsprogrammen (SIHP)Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung - teilweise mit deutlichen Erhöhungen der Gebühren verbunden Bereits mehr als zehn Luftraumverstöße gegen das Oktoberfest-Flugbeschränkungsgebiet Befreiung von der Energiesteuer für die gewerbliche Luftfahrt Aschewolke: Festlegung einer „No Flight Zone“ sowohl für IFR- als auch für VFR-Flüge? Luftrecht und Zubehör: Notsender, Feuerlöscher, Verbandskasten & Co Klassisches Flugbuch kontra elektronischen Aufzeichnungen Vollkaskoversicherung und Pilotenfehler Amts- und Arbeitssprache der Luftfahrtbehörden Ende der Übergangsfrist zum 31.12.2009 des § 4 Abs. 2 Landeplatz–Lärmschutz-Verordnung…Und was nun? Ausweichregeln - einfach und lebenswichtig! Wachsam beim Windrad - so können Flugplatzbetreiber reagieren Haftungsausschluss und Sorgfaltspflicht Eintragung der Kunstflugberechtigung, Streu- und Sprühberechtigung sowie Schleppberechtigung durchs LBA: Passagier, Besatzungsmitglied oder Sicherheitspilot?

Die bislang geltende Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) aus dem Jahr 1984 wurde überarbeitet und durch Verordnung des Bundesverkehrsministeriums vom 19. August 2010 (BGBl. I S. 1224) neu geregelt. Unser Luftrechtsexperte Rechtsanwalt Frank Dörner beschreibt die Folgen.

Bereits im November 2008 veröffentlichte das Ministerium (BMVBS) den Entwurf zur Änderung der LuftKostV. Mit nur geringen Änderungen
zum Entwurf wurde nun die Neufassung Ende August 2010 bekannt gegeben.
Aufgrund der Euroumstellung und der gestiegenen Verwaltungskosten sei eine Anhebung um im Schnitt 30% - so die Begründung aus der Bundesratsvorlage aus dem Jahr 2008 erforderlich.

Der Aufbau der Kostenverordnung ist gleich geblieben. Die zu bezahlenden Gebühren haben sich jedoch teilweise drastisch erhöht – teilweise auch weit über die 30-prozentmarke hinaus. Die Feststellung, dass lediglich eine 30%-ige Erhöhung durchgeführt werde, erscheint oberflächlich oder zumindest sehr verallgemeinert. Sie lässt außer Acht, dass vereinzelt Bereiche mit neuen Gebühren mehrfach belastet werden und dass auch vereinzelt Verdoppelungen im Gebührenrahmen festzustellen sind. Hierzu nachfolgend ein paar Beispiele:

Für den technischen Bereich:

Die Gebühren für die erstmalige Zulassung eines Instandhaltungsbetriebes wurden vom bisherigen Gebührenrahmen von 1.000 bis 14.000 DM auf 600 bis 14.000 € angehoben. Die Verlängerung der Zulassung als LTB kostete bislang zwischen 1/10 und 1/5 der ursprünglichen Zulassungskosten d.h. zwischen 100 und 2.800 DM. Nun sind die Gebühren abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter und betragen 1.000€ bis 14.000 Außerdem können sich die Kosten, aufgrund der sich durch die EG Verordnung 1702/2003 ergebenden Aufteilung der Zulassungsvoraussetzungen, für Teilbetriebe vervielfachen. Es werden
bis zu drei Zulassungen benötigt:

- als Entwicklungs- und Herstellungsbetrieb (Teil G, Anhang 21)

- als Hersteller ohne Genehmigung als Herstellerbetrieb (Teil F, Anhang 21)

- als LuftGerPV-Betrieb.

Dazu kommen noch Kosten für die Anerkennung des verantwortlichen Personals im Instandhaltungsbetrieb von 100 bis 1.800 Euro
Weitere „Ausreißer“ jenseits der 30% Pauschalierung sind vor allem im Bereich der Grundgebühren für die Musterzulassungen zu finden:

- für Flugzeuge über 150.000 kg MTOW von 24.000 DM auf 24.000 €
- für Modelle über 150 kg (neu): 500 €
- für Flugmotoren bislang 600 bis 4.000 DM, nun 350 bis 4.000 €
- für Verstellpropeller bislang 800 DM, nun 700€
- für Luftsportgerät: Bislang 200 bis 2.000 DM, nun 500 bis 7.500 €
- für Rettungssysteme für Luftsportgeräte bislang 250 bis 500 DM, nun 300 bis 2.500 €

Airworthiness Directives – also Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (AD’s) schlagen zukünftig mit 50 bis 2000 € zu Buche.

Auch im Lizenzbereich finden sich vereinzelt Erhöhungen jenseits der dargestellten 30%.

Für die Erteilung der Lizenzen und Luftfahrerscheine für Luftfahrtpersonal einschließlich gleichzeitig einzutragender Klassen- und Musterberechtigungen (§§ 26, 27, 28 Abs. 5 LuftVZO) werden
nun 50 bis 70 € fällig – statt bislang 25 bis 40 €.

Für die Genehmigung zur Durchführung von kontrollierten Sichtflügen werden für die Prüfung nun statt bislang einmalig 75 €, 55 € für die Theorieprüfung und 75 € für die praktische Prüfung
in Rechnung gestellt werden.

Wie oben dargestellt werden zunächst also vor allem die technischen Betriebe die Auswirkungen der geänderten LuftKostV zu spüren bekommen. Dass dies an die Betreiber und Eigentümer von Flugzeugen weitergegeben wird, wird eine kurz darauf eintretende Folge sein.

Zusammen mit anderen Belastungen – wie der derzeit stark diskutierten Luftverkehrssteuer – wird der Luftverkehr damit mit erneut gestiegenen Kosten belastet.

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Rechtsanwalt Frank Dörner hat sich auf Luftrecht spezialisiert - kennt aber die Fliegerei auch als Pilot und Fluglehrer

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Frank Dörner

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