Grob spn-Absturz: BFU veröffentlicht Abschlussbericht
Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) in Braunschweig hat ihren Abschlussbericht zum Absturz eines Business-Jet-Prototyps von Grob Aerospace im Jahr 2006 vorgelegt. Demnach zerlegte sich das Höhenleitwerk der Grob spn durch Flattern.
Die zweistrahlige Grob spn (G 180A) war am 29. November 2006 nahe Mattsies bei einem Demonstrationsflug abgestürzt. Dabei war der einzige Insasse, der Cheftestpilot des spn-Programms, ums Leben gekommen. Der Unfall hat sich laut BFU ereignet, weil es im Fluge zu einer Zerlegung des Höhenleitwerks durch Flattern kam und das Flugzeug in der Folge nicht mehr steuerbar war. Die Umstände, die zum Flattern geführt hätten, seien aufgrund fehlender Flugdaten und begrenzter Untersuchungsmöglichkeiten nicht eindeutig feststellbar. Flugdatenrekorder und Stimmrekorder waren bei dem Unfall nicht an Bord.
Die wahrscheinlich geflogene Geschwindigkeit habe zwischen 240 Knoten und 270 Knoten gelegen, schätzen die BFU-Ermittler. Gemäß Flattergutachten und Flight Clearance Note habe eine Maximalgeschwindigkeit von 297 Knoten geflogen werden dürfen. Die rechnerische Nachweisführung der Flattersicherheit sei plausibel.
Zu den Empfehlungen der BFU gehört:
- Der Besitzer der Konstruktionsunterlagen und Nachweise für die Musterzulassung des Flugzeugmusters Grob G 180A sollte bei Fortführung des Projektes die Konstruktion und technische Auslegung des Höhenleitwerks im Hinblick auf die aerodynamische Wirksamkeit, die Flatterfreiheit sowie auf die Festigkeit eingehend prüfen und gegebenenfalls neu entwickeln.
- LBA und EASA sollten für Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 5700 kg, die zum Zwecke der Flugerprobung vorläufig zum Verkehr zugelassen werden, Flight Data Recorder (FDR) und Cockpit Voice Recorder (CVR) fordern. Ersatzweise könnte eine unterbrechungsfreie Übertragung der Flugdaten mittels Telemetrie akzeptiert werden.
SST 06.05.2010
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